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Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
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Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Drei einfache Schritte, wie man beim Einkaufen sparen kann

VAT1. Einkauf:

• Wenn man von der Rückerstattung der thail. Mehrwertsteuer (7%) profitieren möchte, dann sollte man in Geschäften mit diesem Schild einkaufen.

In diesen Geschäften verlangt man den Vordruck P.P.10, zusammen mit den originalen Rechnungen zum Steuernachweis, falls der Wert ihres Einkaufs mindestens 2.000 Baht (inkl. MwSt.) pro Geschäft und pro Tag beträgt.

• Um Anspruch auf Rückerstattung der MwSt.-Zahlung zu haben, muss der Gesamteinkaufspreis mindestens 5.000 Baht oder mehr pro Person (inkl. MwSt.) betragen.

2. Genehmigung:

• Vor Aufgabe des Gepäcks auf dem internationalen Flughafen müssen die Einkäufe beim Zollamt vorzeigt werden.

3. Rückerstattung:

• Um den Rückerstattungsbetrag beim Büro zur Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer nach der Passkontrolle abholen zu können, muss der Vordruck P.P.10 zusammen mit allen originalen Rechnungen zum Steuernachweis vorgelegt werden.

• Luxusgüter wie Schmuck, Goldornamente, Uhren, Brillen und Füllfederhalter mit einem Wert von 10.000 Baht oder mehr pro Stück müssen beim Büro zur Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer erneut vorgelegt werden.

Rückerstattung via Post beantragen:

Senden Sie hierzu den (mit dem Zollstempel versehenen) Vordruck P.P.10 zusammen mit den originalen Rechnungen zum Steuernachweis sowie einer Kopie Ihrer Kreditkarte an das Rückerstattungsbüro mit folgender Anschrift:

VAT Refund for Tourists Office

The Revenue Department of Thailand, 90 Phaholyothin 7, Phayathai, Bangkok 10400, Thailand

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