Mehr Schutz für die Verbraucher
Die Beweislast liegt jetzt bei Herstellern, Importeuren oder Händlern
Das am 20. Februar in Kraft getretene neue Verbraucherschutzgesetz stellt die Konsumenten besser. Die gravierende Änderung gegenüber der alten Regelung: Künftig ist nicht mehr der Käufer oder Kunde beweispflichtig, er muss auch anstehende Untersuchungen nicht mit seinem Geld finanzieren. Hersteller, Importeure oder Händler müssen bei Gerichtsverfahren nachweisen, dass ihr Produkt den Gesetzen und handelsüblichen Standards entspricht.
Beim Consumer Protection Board (CPB) häufen sich die Anfragen und Beschwerden. Etwa 30 Prozent der Klagen betreffen Waren oder Dienstleistungen. Thais und Ausländer beklagen die schlechte Qualität von industriellen Produkten, vor allem von elektronischen Geräten, aber auch von importierten Gegenständen, die entweder minderwertig sind oder gar zu Verletzungen geführt haben. Ein Grossteil dieser Erzeugnisse stammt aus der Volksrepublik China.
Thailands Verbraucher wollen keine giftigen Pestizide auf dem Teller, keine Melamine in Milcherzeugnissen, auch keine gefälschten Medikamente oder andere gesundheitsschädliche Stoffe zu sich nehmen. Und bei Dienstleistungsunternehmen lehnen sie unlautere Geschäftspraktiken ab.
Wenn Konsumenten unsichere Waren oder unsaubere Lebensmittel mit nach Hause gebracht haben, brauchen sie nach dem neuen Gesetz nur Klage einzureichen oder damit eine autorisierte Stiftung bzw. Organisation zu beauftragen. Dann nimmt das Verfahren seinen Lauf, ohne dass sich der Einzelne monatelang engagieren muss.
Verbraucherorganisationen erhoffen sich durch die neue Gesetzgebung eine bessere Qualität von Waren und Dienstleistungen. Denn Hersteller, Händler oder Anbieter müssen mit hohen Geldbusse oder auch Haftstrafen rechnen.
Kundenfreundlicher müssen nach Einschätzung des CPB besonders die Fitness-Studios werden. Profis und Gelegenheitsbesucher beklagen sich zunehmend über deren mangelnden Service und die unlauteren Vertragsbedingungen. So hatte ein Bangkoker bei einem führenden Studio, das in seiner Wohnnähe eine Filiale eröffnet hatte, nur deshalb einen Jahresvertrag abgeschlossen, weil er dort bereits ab 6 Uhr morgens trainieren konnte, also vor seiner Arbeit. Wenige Monate später reduzierte die Geschäftsführung die Öffnungszeit auf 8 Uhr, weil in den Stunden zuvor kein Geld zu verdienen war. Der Fitness-Fan wollte aus dem Vertrag aussteigen und forderte sein Geld anteilig zurück. Mitnichten, antwortete das Fitness-Studio und verwies auf den Vertrag.
Deshalb appellieren Verbraucherschutzverbände nachdrücklich an Thais und Ausländer, vor Abschluss eines Vertrages das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Es muss nicht mit dem übereinstimmen, was Mitarbeiter des Anbieters zuvor hoch und heilig versprochen haben oder was in Hochglanzbroschüren zu lesen war. |