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Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
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Deutsche müssen sich in Wählerverzeichnis eintragen lassen

In Thailand lebende Deutsche können sowohl an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 27. September als auch an der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni teilnehmen – sofern alle Voraussetzungen gegeben sind (u.a. keine Wohnung in der Bundesrepublik). Für die Wahlteilnahme muss sich jeder in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt beim Wahlamt der letzten inländischen Wohnsitzgemeinde zu stellen. Er sollte bald abgesandt werden. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können im Internet unter www.bundeswahlleiter.de (Service für Deutsche im Ausland) herunter geladen werden. Dort finden Deutsche auch eine Online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis. Wer über keinen Zugang zum Internet verfügt, kann die Antragsvordrucke auch bei der Deutschen Botschaft in Bangkok, dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany, und den Kreiswahlleitern anfordern.

Wichtig: Aufgrund eines neuen Gesetzes geht das Wahlrecht nicht mehr nach 25jährigem Auslandsaufenthalt verloren. Auch wer nach der alten Regel das Wahlrecht verloren hatte, darf wieder an den Wahlen teilnehmen. Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Botschaft (9 South Sathorn Road, 10120 Bangkok) unter der Telefonnummer 02-2879009.

Klicken Sie auf den entsprechenden Link um zu den Bekanntmachungen im Original zu kommen:

Wahl zum Deutschen Bundestag, Wahl zum Europäischen Parlament

 
 
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