Infos zur Besteuerung von Renten
Konto und Adresse können über Webseite der Post geändert werden
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen neu geregelt. Die Vorschriften sehen vor, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und der so genannten Basisrente, auch „Rüruprente“ genannt, schrittweise voll besteuert werden. Dies erfolgt von Gesetzes wegen in einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2040. Parallel dazu werden die Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend bis 2025 steuerfrei gestellt. Durch die lange Übergangsphase will der Gesetzgeber einen schonenden Übergang zum neuen Recht sicherstellen.
Mit den jährlich an die Rentenempfänger im Ausland versandten Lebensbescheinigungen wird auf die Änderung bei der Besteuerung der Renten hingewiesen. Von den Regelungen sind auch Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz im Ausland betroffen. Ob die Renten von Personen ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hängt allerdings auch von den Regelungen in den mit den jeweiligen Wohnsitzstaaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat nach einer ganzen Reihe von DBA allein der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für die Renteneinkünfte. Oftmals gibt es hiervon jedoch Ausnahmen für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere (aber nicht ausschließlich), wenn der/die Rentenempfänger/in nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Wegen der komplexen steuerrechtlichen Materie empfiehlt die Deutsche Botschaft in Bangkok in einem Merkblatt den Rentnern, sich an einen Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht im Inland oder an das Finanzamt Neubrandenburg zu wenden, das seit dem 1.1.2009 für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind, zuständig ist. Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen: Finanzamt Neubrandenburg, Tel.: 0395/380-1144, Neustrelitzerstraße 120, E-Mail: ria@finanzamt-neubran denburg.de, 17033 Neubrandenburg, Website: www.finanzamt-neubrandenburg.de.
Für Personen, die nicht nur wegen ihrer Alterseinkünfte zur Einkommenssteuer zu veranlagen sind (z.B. bei Vermietung einer im Inland gelegenen Immobilie), gelten die bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.
Der Rentenservice Deutsche Post weist darauf hin, dass auf der Website www.rentenser vice.de unter anderem Konto- und Adressenänderungen, auch aus dem Ausland, einfach mitgeteilt werden können. Diese können durch die Rentner selbst, Stellvertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer ausgefüllt werden. |