Richter sollen Streit beenden
Brauerei will wissen: Was ist bei Promotion und Werbung erlaubt?
Boon Rawd will es Schwarz auf Weiß. Deshalb hat Thailands ältester Bierbrauer beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Die Richter sollen sich mit der Deutung des Alcohol Beverage Control Act aus dem Jahr 2008 befassen. Nicht nur Boon Rawd, sondern alle Produzenten und Vertreiber alkoholischer Getränke möchten geklärt haben, in welcher Form sie für ihre Produkte werben können.
Die auch von Medien als Skandal bezeichnete Aushändigung Hunderter Pin-up-Kalender mit nackten, körperbemalten Models und dem Logo des Leo-Biers im Regierungssitz des Ministerpräsidenten hatte im Dezember das Gesundheitsministeriums, auf den Plan gerufen. Die Behörde kündigte rechtliche Schritte an, weil Boon Rawd mit dem Kalender gegen das Alcohol Control Act verstoßen habe. Mitnichten, glaubt der Bierbrauer. Jetzt sucht er sein Recht auf Promotion und Werbung vor Gericht. Auch will er klären lassen: Verletzt das Kontroll-Gesetz das Recht des freien Unternehmertums?
Das Gesetz scheidet seit seinem Inkrafttreten die Geister. „Der Paragraf 32 verbietet jegliche Werbung für alkoholische Getränke, für deren Namen und Logos, sofern Werbung oder Promotion direkt oder indirekt den Konsum von Alkohol fördern“, zitiert Dr. Samarn Futrakul den entscheidenden Satz. Für den Direktor des im Gesundheitsministerium angesiedelten Office of Alcohol and Tobacco Control heißt das: Es gilt ein absolutes Werbeverbot.
Dagegen wehrt sich die Alkohol-Branche. Sie ist durchaus bereit, bei Herstellung, Vertrieb und Verkauf ihrer Getränke die von Anti-Alkohol-Aktivisten geforderten neuen Paragrafen zu beachten. Also kein Verkauf in der Nähe von Schulen, Universitäten, Tempeln, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Transportmitteln. Die Produzenten wollen künftig auch ihre Flaschen und Dosen mit Warnhinweisen versehen, ähnlich denen auf Zigarettenpackungen, um so auf die Gefahr durch übermäßigen Alkoholgenuss aufmerksam zu machen. Doch von Promotion und Sponsoring wollen die Unternehmen nicht lassen.
Weil im Streit zwischen Alkoholgegnern und Produzenten kein Ende in Sicht ist, hat die Brauerei des Singha- und Leo-Biers die Verwaltungsrichter bemüht. Der Urteilsspruch soll den Weg für die künftige Werbung für Biere und Spirituosen festlegen.
Geklärt werden soll:
Wenn Bierbrauer bei Sportveranstaltungen oder Pop-Konzerten als Sponsor auftreten, dürfen sie dann auf Anzeigen und Plakaten nur ihr Logo platzieren, wie es Samarn Futrakul fordert? Ist der Schriftzug Singha, Chang oder Heineken oder gar das Wort Bier mit dem Gesetz vereinbar?
Verstößt ein Bierglas mit dem Logo und dem Schriftzug Singha/Chang in einem Restaurant oder einer Bar bereits gegen das Kontroll-Gesetz?
Vor gut einem Jahr hatten Supermärkte wie Big C, Tesco Lotus und Tops plötzlich Polizisten im Haus. Das Vergehen der Einzelhandelsunternehmen: In den zu Weihnachten und Neujahr aufgestellten Geschenkkörben fanden die Beamten Alkoholika. Klarer Verstoß gegen das Gesetz, hieß es damals. Legt man dieses Regelwerk sehr eng aus, müssten Geschäfte ihre Regale von alkoholischen Getränken räumen.
Die Branche wartet auf Antworten.
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