Biometrischer Pass wird am 1. März eingeführt
Schweiz folgt der Verpflichtung des Schengen-Abkommens
Als Schengen-Staat verpflichtet sich auch die Schweiz, spätestens ab dem ersten März 2010 flächendeckend nur noch einen biometrischen Pass, den so genanntem Pass 10 beziehungsweise E-Pass, mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen.
Folgende Änderungen bringt die Umstellung mit sich
Im Ausweisgesetz des Bundes wird das bisherige Ausstellungsverfahren geändert. Bisher konnten Pass und Identitätskarte über die Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der neue Pass jedoch sowie das Kombinationsangebot Pass und Identitätskarte (IDK) können fortan, ab dem 24. Februar 2010 beginnend, nur noch bei der ausstellenden Behörde des Kantons beantragt werden. Auch ist eine persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten, Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift, zwingend notwendig. Das kantonale Ausführungsrecht muss daher an die geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Der Regierungsrat hat dazu eine neue kantonale Ausweisverordnung verabschiedet, die am 1. März 2010 in Kraft tritt.
Den neuen Pass beantragen oder nicht?
In der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009 hatte das Schweizer Volk die für die Ausstellung von biometrischen Pässen erforderliche Änderung des Ausweisgesetzes angenommen. Ab dem 1. März 2010 wird zudem die Ausstellung der heutigen Pässe 03 und 06 eingestellt. Natürlich bleiben vorher ausgestellte Pässe, Pass 03 und Pass 06, bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Daher wird empfohlen, nur in dringenden Fällen, zum Beispiel bei Reisen in die USA, den biometrischen Reisepass zum jetzigen Zeitpunkt zu beantragen.
Das Bundesrecht legt auch die Gebühren für den neuen Pass 10 fest. Er kostet 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und IDK zusammen für Erwachsene noch 148 Franken und für Kinder 68 Franken. Dazugerechnet werden noch die anfallenden Portokosten.
Vorteile des neuen Passes 10
Die Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit folgende Vorteile: Die enge Zusammenarbeit der Justiz und Polizeikräfte gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg. Außerdem liefert der neue Pass die Voraussetzung dafür, dass Schweizer auch in Zukunft ohne ein Visum in die USA einreisen können. Die USA befreien nämlich nur Angehörige von Staaten, die E-Pässe ausstellen, von der Visumspflicht.
Björn Jahner
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Wo wird der Pass 10 ausgestellt?
Schweiz: Für den Kanton St. Gallen dient das Passbüro St. Gallen fortan als biometrisches Zentrum, ein Pass kann nur noch dort beantragt werden. Im Kanton Zürich ist der Pass nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern neu beim Passbüro am Sihlquai 253 in Zürich zu beantragen. In Basel dient zukünftig das Einwohneramt der Stadt Basel im Spiegelhof als biometrisches Zentrum.
Thailand: Die Schweizer Auslandsvertretungen wurden bereits mit den erforderlichen Geräten zur Erfassung der biometrischen Daten ausgerüstet, die auf dem im Pass 10 integrierten Mikrochip abgespeichert werden. Dank Internet können in Thailand lebende Schweizer ihr neues Identitätsdokument und den Termin zur Erfassung der biometrischen Daten bequem online auf der Webseite www.schweizerpass.admin.ch beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Schweizer Auslandsvertretung http://www.eda.admin.ch/bangkok.
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