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Letzte Aktualisierung: 24.04.2010
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Vulkanausbruch legte Flugverkehr in Europa weitestgehend lahm

Tausende Passagiere strandeten auf den Flughäfen – Fluggesellschaften im Dauerstress

Auf dem Flughafen in Zürich saßen Touristen aus Thailand fest, die nach langem Warten endlich ihren Heimweg antreten wollten. Foto: Albert Keller Allein mehr als 17.000 Passagiere der Thai Airways International (THAI) waren bis zum vergangenen Montag, 19.April, weltweit auf den Flughäfen gestrandet. Schuld daran ist der Ausbruch des Gletscher-Vulkans Eyjafjallajökull. Der isländische Vulkan, der unter einem Gletscher verborgen liegt, stieß am Mittwoch, 14. April, eine elf Kilometer hohe Aschewolke aus, die durch den Westwind bis über Deutschland hinaus getrieben wurde. Die ausgestoßene Aschewolke legte den Flugverkehr in Europa weitestgehend lahm und sorgte seitdem für mit gestrandeten Flugpassagieren überfüllte Flughäfen.

Thai Airways International ist nur eine der vielen Fluggesellschaften, die sich gezwungen sahen, ihre Flüge nach Europa zu streichen, weil der Luftraum über Europa, der wohl wichtigsten Route für den Flugverkehr, aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Allein am vergangenen Samstag wurden 45 Flüge zwischen Asien und Europa gestrichen. Bereits über 2.000 Quantas-Passagiere saßen nur auf den Flughäfen in Bangkok, Singapur und Hong Kong fest.

Eruptive Phasen dauern weiter an

Vor knapp 200 Jahren geschah es zum letzten Mal, dass der Vulkan derartige Aktivitäten zeigte. Forscher spekulieren weiter über die Dauer der Eruptionen, die sich beim letzten Ausbruch 1821 über zwei Jahre hinzogen. Auch aktuell rechnen Experten nicht mit einem schnellen Ende der eruptiven Phasen, allerdings scheint sich der Einfluss auf den Flugverkehr zu verringern, da die aufsteigende Asche an Höhe verliert. Auch die Wetterlage in Deutschland ist von der Aschewolke kaum betroffen. Meteorologen erwarten lediglich eine leichte Trübung des Himmels. Sollten die Eruptionen allerdings in den nächsten Wochen nicht nachlassen oder auch umliegende Vulkane durch den Ausbruch des Eyjafjallajökull stimuliert werden, würde dies zu einer Abkühlung führen, die Europa einen kalten Sommer bescheren könnte. Ist das Gletschereis aber erst einmal verdampft, so fehlt es dem Vulkan an „Treibstoff“ und er könnte sich beruhigen.

Doch für die Flugreisenden und die Fluggesellschaften bedeutet dieses Naturereignis allerdings Ungewissheit, Unsicherheit und beträchtliche Verluste, die die Volkswirtschaft Milliarden kosten dürften. Gerade die Lufthansa reagierte ausgesprochen gereizt auf die ständigen Verlängerungen der Flugverbote und drohte bereits mit Regressansprüchen, da nicht umgehend von Seiten der Behörden mit Messungen begonnen worden sei. "Wir behalten uns auch vor, die Frage zu stellen, wer haftet eigentlich, wer kommt für die Schäden auf?", ließ der Lufthansa-Konzernsprecher Klaus Walther gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters verlauten. Die Deutsche Flugsicherung und der Deutsche Wetterdienst gingen in die Defensive und erklärten, dass hier nach dem Aspekt der Sicherheit und nicht der Wirtschaftlichkeit gehandelt werden müsse.

Die wartenden Passagiere auf den Flughäfen dürfte diese Diskussion momentan wohl kaum in den Ohren liegen. Während einige die Möglichkeit nutzen konnten, mit Bahn und Bus an ihr Reiseziel oder zurück in die Heimat zu gelangen, mussten sich die Reisenden an Flughäfen in Bangkok und Zürich beispielsweise noch in Geduld üben. Ihnen blieb nichts anderes übrig, als auf die Kompetenz ihrer Fluggesellschaft oder ihres Reisebüros zu vertrauen. Doch worauf kann der Fluggast dieser Tage eigentlich einen Anspruch stellen, und was kann er an Hilfeleistung erwarten?

Für Verpflegung muss gesorgt werden

Bereits nach zwei Stunden Verspätung hat der Fluggast ein Recht auf Verpflegung und Getränke. Sollte sich der geplante Flug auf den Folgetag verschieben, müssen Airlines sich auch um eine Übernachtung und Telefonverbindungen kümmern. Verlassen kann man sich in diesem Fall jedoch nicht darauf, denn da es sich bei der Aschewolke um ein natürliches Phänomen handelt, könnten die Fluglinien dies als Argument nutzen, dass es in diesem Fall nicht ihr Versagen wäre. Die EU-Kommission sichert den Betroffenen allerdings in diesem besonderen Fall einen Großteil der Rechte zu.

Das Angebot von Umbuchungen kann in nur wenigen Fällen ohne das Anfallen von Mehrkosten für den Reisenden abgelehnt werden. Hier werden zumindest die Stornokosten unumgänglich sein. Dementsprechend flexibel gestalten Fluggesellschaften nun auch ihre Ausweichmöglichkeiten. Die Lufthansa bietet ihren Kunden beispielsweise an, ihre Flugtickets gegen Fahrkarten der Bahn zu tauschen, um ihre Reise dennoch antreten zu können.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei ihrem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder auf der Webseite des Flughafens. Dort finden Sie Ankunfts- und Abflugzeiten, die Sie bestenfalls ausdrucken sollten, damit Sie bei weiteren Verspätungen eine Art Beleg besitzen.

Die Veranstalter des Thomas-Cook-Konzerns boten ihren Kunden, deren Flug erst einmal auf unbestimmte Zeit gestrichen werden musste, eine kostenlose Umbuchung an. Urlauber, deren Rückflug betroffen war, blieben vorerst in ihrem Hotel untergebracht und wurden vor Ort von der Reiseleitung betreut und auf dem Laufenden gehalten.

FARANG-Abonnenten in der Schweiz, Deutschland und Österreich dürfen dem gespannt entgegen sehen. Halten Sie Ihr gedrucktes Exemplar bis Ende April in den Händen, so hat sich nach Drucklegung dieser Ausgabe die Situation wohl wieder weitestgehend normalisiert. Bleibt Ihr Briefkasten leer, dürften die Eruptionen des Vulkans noch weiterhin für dicke Luft auf der Flugstrecke Asien-Pazifik sorgen.



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