Wenn die Reise plötzlich teurer wird als angedacht
Die Gepäckbestimmungen der Airlines als Fallstricke für Reisende
Wer kennt das nicht? Eigentlich ist die Reise perfekt geplant. Der Weg zum Flughafen ist geschafft und alle überlebenswichtigen Utensilien sind in Koffer, Tasche und Rucksack sicher verstaut. Fehlt doch nur noch der Check-in. Kein Problem, kann der Reisende da schnell mal meinen, denn immerhin ist das ja immer der gleiche Trott.
Aber bevor der Weg durch die Gepäckkontrolle in die Aufenthaltshalle gemacht werden kann, muss noch das Gepäck aufgegeben werden. Ebenfalls keine große Anstrengung, insofern der Passagier pünktlich genug, also die häufig von den Airlines angesetzten zwei Stunden vor Abflug, zur Abreise vor Ort am richtigen Schalter ist.
Dann die große Überraschung. Übergepäck. Der Koffer ist zu schwer. Ob die Waage zu Hause nun schlecht justiert war oder das Wiegen nach dem Packen einfach weggelassen wurde, das Resultat bleibt: Das ist um einiges zu schwer und folglich kann das teuer werden.
Bestimmungen zum Freigepäck gut lesen
In diesem Punkt sind sich die Fluggesellschaften einig. Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtlast der aufgegebenen Koffer und Taschen wird eine Übergepäckpauschale fällig. Auch beim erlaubten Gepäckgewicht gibt es unter den meisten Fluganbietern einen Status quo, der für die Economy Klasse 20 kg, für die Business Klasse 30 kg und für die Erste Klasse 40 kg pro Reisenden vorsieht. Diese Norm zwingen die meisten Anbieter, wie beispielsweise Qatar Air, Swiss Air und Air Berlin ihren Fluggästen auf. Spendabel zeigt sich hingegen da der Reise- und Tourismuskonzern Emirates, der für seine Passagiere mal schnell 10 kg drauf gepackt hat. So dürfen Mitreisende der Economy Klasse 30 kg, der Business Klasse 40 kg und der Ersten Klasse sogar stolze 50 kg Gepäck auf ihrer Flugreise mitnehmen.
Was der Konzern dort allerdings an Pluspunkten sammelt, dürfte er in Sachen Gepäckübergewichtsrate wieder wett machen. Mit 50 Euro und mehr im Aufpreis pro Kilogramm führt er sogar knapp vor der Swiss Air, die um die 50 Euro/kg kassiert. In Sachen Übergepäckraten kennen die Airlines keinen Pardon. Es wird fleißig zugeschlagen, auch wenn in einigen Fällen die Preise vergleichsweise klein ausfallen. So verlangt Air Berlin auf seinen Langstreckenflügen für jedes Kilogramm „Mehrgepäck“ 20 Euro. Geradezu Dumping-Preise bietet da auch Austrian Airline mit 15 €/kg.
Aber im Dschungel der Gepäckstücke geht es nicht nur um die Masse. Auch Form, Maße und Bezeichnungen schlingen sich hier wie Lianen um den Fluggast, der sich genau überlegen muss, was er denn nun eigentlich aufgibt. Einfach nur „Sportgepäck“ mitzunehmen, ist nicht mehr die Regel.
Klare Kategorien sind hier das A und O. Klein, Mittel und Groß werden hier durch Maß- und Gewichtsfestlegungen ganz konkret und unmissverständlich für den Reisenden definiert. Wie auch die mitgeführten Sportartikel. Egal ob Golfgepäck, Angelausrüstung, Surfbrett oder Hochsprungstab. Alles hat seine Bestimmungen.
Handgepäck und Klassentrennung
Auch beim Handgepäck heißt es, nur in Maßen bitte. In der Economy Klasse sind zumeist maximal 8 kg drin, die sich allerdings auch nur auf eine Tasche und den Laptop verteilen dürfen. So die Regel für alle Reiseklassen bei der Swiss Air, Air Berlin und der Lufthansa. Gerade einmal 7 kg dürfen die Fluggäste von Thai Airways und Singapore Airlines pro Person mitnehmen. Die wohl eindeutigsten Klassentrennungen nehmen Qatar Airways und Emirates vor. Während bei Qatar Airways die Reisenden der Economy Klasse nur 7 kg Handgepäck auf dem Flug mitführen dürfen, haben jene der Business und der Ersten Klasse den Vorteil zwei mal 15 kg einpacken zu dürfen. Da fragt sich die Economy Klasse doch glatt mal, was da alles in den Taschen ist. Auf so eine Masse kommen sie ja nicht einmal mit Koffer und Handgepäck. Emirates gleicht die Verhältnisse da schon eher an. Sie gewährt den Passagieren der Business und Ersten Klasse lediglich 12 kg Handgepäck pro Person.
Achtung bei der Weiterreise
Doch was passiert eigentlich, wenn die Reise noch nicht vorbei ist? Worauf darf sich der Kunde gefasst machen? Auf die zu erwartende Kundenfreundlichkeit vielleicht? Wohl eher nicht. Auch hier sind die Regeln klar. Andere Fluggesellschaft, andere Gepäckbestimmungen. Schnell kommt hier das böse Erwachen, wenn der Fluggast keine 30 kg, sondern nur noch 20 kg Freigepäck mitführen darf. In einem solchen Fall ist das Übergepäck dann garantiert und garantiert auch kostenpflichtig. Es bleibt kaum eine andere Möglichkeit, als die Brieftasche zu zücken und den entstandenen Aufpreis zu bezahlen, denn wer möchte sich schon seiner Sachen vor Ort entledigen, die er dann nie wieder sieht. Gerade nach einem langen und anstrengenden Flug kann das eine Belastung darstellen. Es wird dem Kunden also nichts anderes übrig bleiben, als sich den Richtlinien der Fluggesellschaft zu beugen. Es ist empfehlenswert, dies bereits vor dem Antritt der Reise zu prüfen, denn das kann Geld und Nerven sparen. Informieren Sie sich gut bei ihrem Anbieter und recherchieren Sie, wenn nötig, was wo wie viel kostet.
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