Eigentum in Thailand versteuern?
Es kommt darauf an, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht. Es Kommt weiter darauf an, ob Du mit Deinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig bist oder nicht.
Bist Du hier in Deutschland steuerpflichtig und die Immobilie ist vermietet, werden die nachgewiesenen Werbungskosten hinsichtlich der Immobilie von den Einkünften der Immobilie abgezogen. Dann erscheint entweder ein Gewinn oder ein Verlust.
Erscheint ein Verlust, hast Du ggf. Glück. Erscheint ein Gewinn, mußt Du diesen unter den genannten Voraussetzungen selbstverständlich in Deutschland versteuern.
Handelt es sich nicht um eine vermietetet Immobilie, dann wirst Du keinerlei Förderung des Deutschen Staates in Anspruch nehmen können.
Afa gibst im übrigen immer nur bei vermieteten Immobilen.
Selbstgenutzte Immobilien werden in Deutschland ggf. unter der Rubrik " Förderung des Wohnungseigentums" bezuschußt. Diese müssen dann aber auch in Deutschland sein.
Die Versteuerung hinsichtlich Deines Einkommens richtet sich nach dem EStG. Hast Du hier in Deutschland einen Wohnsitz bist Du hier mit Deinem gesamten (Welt-) einkommen steuerpflichtig und mußt entsprechende Steuererklärungen in Deutschland abgeben.
Wo Du dieses Einkommen erzielst ist dabei vollkommen gleichgültig.
Deshalb könntest Du ja auch die Werbungskosten von den Mieteinkünften absetzen, wenn die Wohnung, gleich wo, vermietet ist. Dann gibt es auch Afa, die sich dann aber nicht nach Deutschem Recht berechnen läßt. Entscheidungserheblich sind dann die dort in Thailand geltenden Afa Sätze.
Welche das sind, ist hier unbekannt. Desweiteren wäre es erforderlich zu überprüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand gibt. Ist dieses der Fall, werden auch dort die Afa Sätze angegeben sein.
Ist dies nicht der Fall, muß eine thailändische Behörde der deutschen Behörde ggf. existierende Afa Sätze amtlich mitteilen.
Ob Afa in Thailand möglich ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Ob es ein Doppelbsteuerungsabkommen mit Thailand gibt, ist hier zur Zeit nicht zu verifizieren.
Es kann auch so sein, dass es sich bei Dir um eine reine Vermögensverwaltung handelt. Dann ist es so, dass überhaupt keine Steuern in Deutschland anfallen. Naturgemäß gibt es dann aber auch keine Absetzungsmöglichkeit für Werbungskosten.
D.h. bei einer vermieteten Immobilie kannst Du unter den genannten Voraussetzungen die steuerliche Vergünstigung in Anspruch nehmen.
Horst Herrmann |