Vor Gericht gibt es keinen Anwaltszwang
Zur "Rechtsverfolgung und Rechtswahrung in Thailand" hat die deutsche Botschaft in Bangkok ein Merkblatt erarbeitet, dessen Inhalt hier im Lande lebende Ausländer kennen sollten. Die Redaktion gibt die Hinweise ungekürzt wieder:
1. In Thailand bestehen keine Regelungen über Zuständigkeiten von Rechtsanwälten. Ein Anwalt, der gültige Zulassungspapiere der thailändischen Anwaltskammer hat, kann sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen auftreten. Thailändische Anwälte können an jedem Gericht in Thailand und in jeder Instanz auftreten.
2. Vor Gericht gibt es keinen Anwaltszwang. Solange die Parteien über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen, können sie sich selbst vertreten. Anmerkung: In Ermangelung der Institution "Notar" gibt es ebensowenig einen Notarzwang.
3. Ein Pflichtverteidiger wird in Thailand nur unter bestimmten Voraussetzungen gestellt. Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn die Todesstrafe droht. Bei einer zu erwartenden Gefängnisstrafe ab zehn Jahren entscheidet das Gericht, ob der Angeklagte einen Verteidiger benötigt. Bei zu erwartenden Gefängnisstrafen zwischen drei und zehn Jahren muss der Angeklagte dem Gericht nachweisen, dass er sich keinen Anwalt leisten kann.
4. Verbindliche Gebührenregelungen bestehen nicht. Zwischen Anwalt und Klient wird ein Honorar vereinbart, dessen Höhe vom Ansehen des Anwalts und der Komplexität des Falls abhängt. In der Regel handelt es sich um Pauschalhonorare.
5. In einer zivilrechtlichen Streitigkeit steht es im Ermessen des Gerichts, ob es der unterlegenen Partei die Kosten der obsiegenden Partei auferlegt und in welcher Höhe Kosten übernommen werden müssen. In Strafsachen muss jede Partei die eigenen Kosten tragen.
Die grosse Zahl der in Thailand ihre Dienste anbietenden Rechtsanwälte macht es der Botschaft Bangkok unmöglich, Aussagen über deren Seriosität zu treffen. Es ist bekannt, dass nicht alle Anwälte das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen. Dies gilt auch für Kanzleien mit ausländischer Beteiligung.
Diesen Hinweisen ist eine Liste mit "Vertrauensanwälten der deutschen Botschaft" und "fremdsprachigen Rechtsanwälten" beigefügt. Vertrauensanwälte sind jene Anwälte, die von der Botschaft regelmässig mit der Wahrnehmung eigener Angelegenheiten betraut werden und sich durch lange, enge Zusammenarbeit als vertrauenswürdig erwiesen haben: Bangkok Legal Associates (Tel.: 02.231.6096, Englisch und Thai) sowie Montri Arnuparp Ukrit & Klose Law Office (Tel.: 02.670.0670, Deutsch, Englisch, Französisch, Thai).
Die Angaben zu den Rechtsanwälten erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Die Liste der fremdsprachigen Rechtsanwälte ist mit dem Merkblatt bei der Botschaft erhältlich oder kann online http://www.german-embassy.or.th abgerufen werden. |