Company und Steuerkarten
Als ich vor fünf Jahren nach Thailand kam, habe ich zum Landerwerb eine Company gegründet. Als thailändische Gesellschafter wurden Familienmitglieder meiner Lebensge- fährtin eingesetzt. Diese wohnen alle im Norden Thailands und zwei davon kenne ich überhaupt nicht. Vor kurzem erhielten wir einen Anruf, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass die all Familienmitglieder, welche Gesellschafter in meiner Company sind, Steuerkarten erhalten haben. Was hat den das zu bedeuten?
Dies ist ein ganz normaler Vorgang und wird in naher Zukunft all diejenigen Gesellschafter treffen, welche noch keine Steuerkarte aufgrund eigener Erwerbstätigkeit haben. Hintergrund ist die Tatsache, dass ein Gesellschafter im Regelfall Dividenden erhält und diese unterliegen der Einkommenssteuer. Wer nun mit einer Steuerkarte bedacht wurde, ist nun auch zur Steuererklärung verpflichtet. Wird keine Steuererklärung eingereicht, besteht die Gefahr, dass sich das Finanzamt meldet und die Steuer schätzt. Diese Steuerschätzung ist in allen Fällen zum Nachteil des Steuerschuldners. Kann die Steuerschuld nicht beglichen werden, hat das Finanzamt das Recht in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, ohne dass es hierfür einen Titel braucht. In absoluten Extremfällen kann es vorkommen, dass man plötzlich das Finanzamt als Gesellschafter in seiner Company wieder findet. Wie kann man dies nun verhindern? Die Ausgabe von Steuerkarten und die Pflicht zur Steuererklärung kann man nicht umgehen und ist auch unproblematisch. Um Familienangehörige, welche als Gesellschafter fungieren, vor der Steuerlast einer Dividendenausschüttung zu bewahren, kann man in dem der Gesellschaft zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ein Dividendenbezugsrecht vereinbaren, um so steuerliche Freibeträge auszunützen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen kann so jedoch erreicht werden, dass das Finanzamt nicht in Gesellschaftsanteile eines Gesellschafters vollstreckt.
In Ihrem konkreten Fall gilt es zunächst einmal, sich mit den Gesellschaftern zusammen zu setzen und deren Einkommenslage auf eventuelle Freibeträge abzuklären. Dann würden wir unverzüglich den Gesellschaftsvertrag mit einem beschränkten Dividendenbezugsrecht versehen und diesen dem zuständigen Finanzamt vorlegen.
Leser fragen, wir antworten
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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