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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Ihr Recht im Alltag

Eine Ehe ist ein Vertrag, eine Lebensgemeinschaft auf Zeit

Von Markus Klemm

Eine Ehe ist doch ein Vertrag, eine Lebensgemeinschaft auf Zeit. Ist es dennoch mit dem Gesetz vereinbar, wenn meine Frau mich vor einer Scheidung aus dem gemeinsamen Haus weist? Grundstück und Haus, von mir finanziert, laufen auf ihren Namen?

Zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehört die Wohngemeinschaft, weil sich eine Ehe grundsätzlich nur in häuslicher Ge- meinschaft verwirklichen kann. Dies ergibt sich aus § 1461 des thailändischen Zivilgesetzbuches. Wie diese Vorschrift in einem Scheidungsverfahren auszulegen ist, hängt vom kon- kreten Einzelfall ab.

Wir unterstellen im folgenden, dass das Grundstück und das Haus vor der Eheschliessung erworben wurden. Da es Ihnen als Ausländer nicht erlaubt ist, in Thailand Grund im eigenen Namen zu erwerben, wurde es auf die – damals noch – Freundin erworben. Dann erfolgte die Eheschliessung, und der Immobilienbesitz ist, rechtlich gesehen, das so genannte „Sin Suan Tua“, d.h. Vermögen, welches die Ehefrau mit in die Ehe bringt. Gemäss § 1473 des thailändischen Zivilgesetzbuches hat jeder Ehepartner die alleinige Verfügungsgewalt über sein Eigentum. Im Falle einer Immobilie ist dies unter anderem das Hausrecht. Wenn Ihre Ehefrau den Entschluss gefasst hat, Sie wegen des Scheidungsverfahrens aus dem Haus zu weisen, können Sie hiergegen nichts machen.

Um dieses Problem zu umgehen, gibt es vor der Eheschliessung rechtliche Möglichkeiten diese hier beschriebene Situation zu vermeiden. Die Tatsache, dass Sie die Immobilie finanziert haben, findet erst bei der Auseinandersetzung des Vermögens vor dem Familiengericht Beachtung. Dies jedoch nur, wenn Sie zum Beispiel anhand von Überweisungsbelegen nach- weisen können, dass Sie Ihrer Ehefrau das notwendige Kapital zweckgebunden zur Verfügung gestellt haben.

Als Grundregel für alle Ehen – und damit meinen wir nicht nur internationale Ehen – sollte die Fertigung eines Ehevertrages vor der Eheschliessung in Betracht gezogen werden. Wie Sie bereits ausführten, ist eine Eheschliessung ein Rechtsverhältnis (wenn auch eines mit viel persönlichen Gefühlen – vergleichbar nur noch mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages für den ersten Porsche). Und wie bei fast allen Rechtsverhältnissen, sind Sie aufgrund der Privatautonomie berechtigt, dass Rechtsverhältnis nach Ihren Vorstellungen zu modifizieren. Tun Sie das nicht (und das ist leider oft der Fall), greifen die gesetzlichen Vorschriften, welche Sie nun am eigenen Leib erfahren müssen.

Sie erwähnten letztes Jahr in Ihrem Bericht über das thailändische Straf- und Strafprozessrecht, dass Sie Ihren Mandanten eine Notfallkarte geben. Damit soll sicher gestellt werden, dass Ihre Mandanten in Notfällen 24 Stunden auf einen Anwalt zurückgreifen können. Ich halte dies für eine sehr gute Idee. Was genau bringt diese Karte und wo erhalte ich sie?

Obwohl es an Anwälten wahrlich nicht mangelt, ist im Regelfall nie einer zur Stelle, wenn man ihn tatsächlich braucht. Aus dieser Überlegung heraus geben wir an ausgewählte Mandanten unsere Asia LawWorks Care Card heraus.

Der Sinn dieser Karte ist folgender: Wie uns unsere Erfahrung gelehrt hat, wären in der Vergangenheit viele unserer strafrechtlichen Mandate schneller und unkomplizierter für den Mandanten zu lösen gewesen, wäre dieser von Anfang an anwaltlich vertreten gewesen. Dies gilt vor allem für Vorkommnisse in den Abend- und Nachtstunden. Wenn unsere Mandanten nun in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt sind, können Sie sich mittels der Care Card dem Polizeibeamten gegenüber ausweisen. Auf dieser ist neben einer 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer, dem Namen des Mandanten und der Name eines unserer thailändischen Anwälte vermerkt mit dem Zusatz, dass Sie durch unsere Kanzlei vertreten sind. Sie legen im konkreten Fall die Care Card vor, rufen uns an und wir sprechen mit dem zuständigen Polizeibeamten.

Dies nimmt zum einen die psychologische Belastung in dieser entsprechenden Situation, und da Sie mit uns Deutsch und Englisch reden können, ist auch die Gefahr von Missverständnissen nicht gegeben. In den meisten Fällen können wir erreichen, dass wir mit den Polizisten vereinbaren, mit Ihnen am nächsten Tag gemeinsam auf der Polizeistation zu erscheinen, um den Sachverhalt zu klären. Erlaubt dies die Schwere der Tat nicht, so kommen wir entweder an den Unfallort oder auf die Polizeiwache.

Doch damit nicht genug. Sollten Sie bei einem Unfall oder einer Straftat verletzt worden sein, so haben wir sofortigen Zugriff auf die von Ihnen bei uns hinterlegten Daten, wie z. B. Krankenversicherung und wer in einem Notfall zu verständigen ist. Die Mandanten können des weiteren freiwillige Angaben machen, wer z. B. Kaution stellen könnte und wo Vollmachten für besondere Angelegenheiten hinterlegt wurden usw. Die Jahresgebühr für die Asia LawWorks Care Card kostet 20.000 Baht, für eine Laufzeit von fünf Jahren beträgt die Gebühr 90.000 Baht. Kartenanträge können nur persönlich in unserer Kanzlei in der Thepprasit Road 300/45-46 in Pattaya abgeholt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausgabe zu limitieren und Anträge von entsprechenden Interessenten abzulehnen.

Gibt es in Thailand ein ungeschriebenes Gesetz, dass eine Thai, die viele Jahre mit einem Ausländer in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, nach einer Trennung Anspruch auf einen Geldbe-trag hat? Wenn das der Fall sein sollte, wie hoch müsste dieser Betrag sein, wer bestimmt ihn? (angeblich die Polizei). Kann sich der Ausländer davor drücken? Welche Vermögenspositionen werden bei einer Verteilung berücksichtigt? Hat auch ein Farang Ansprüche (es gibt auch reiche Thaifrauen)? Werden Schulden mitberechnet? Hat die Frau Anspruch auf „Trennungsunterhalt“? Werden Rentenansprüche mitberechnet?

Dieser Themenbereich scheint viele Leser des FARANG zu interessieren, nimmt man die vielen Emails, welche wir zu diesem Thema erhalten haben. Einem freundlichen Holländer möchte ich jedoch mitteilen, dass ich zu diesem Thema noch nichts geschrieben habe, und ich kann mich aus diesem Grunde auch nicht mit falschen Lorbeeren schmücken.

Dieses Thema ist nicht gesetzlich geregelt und demzufolge wird wie immer wild spekuliert. Es gibt viele Behauptungen, welche mit Vorsicht zu geniessen sind. Das am meisten verbreitete Vorurteil ist die Behauptung, dass nach einer zweijährigen Partnerschaft der Mann zur Kasse gebeten werden kann. Woher diese Behauptung kommt, können wir uns nicht erklären, es gibt zumindest keine Gerichtsurteile, die dies untermauern würden.

Skizzieren wir folgenden Grundfall. Zwei Menschen leben in einer Partnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft über einen längeren Zeitraum, und diese Beziehung geht dann zu Ende. Jeder geht seiner Beschäftigung nach und man geniesst die gemeinsame Zeit. Frage: Was gibt es hier am Ende einer solchen Beziehung auszugleichen? Nichts! Anders sieht die Sache aus, wenn z. B. ein gemeinsames Geschäft betrieben wird oder es werden gemeinsam grössere Investitionen getätigt. Hier muss natürlich eine Auseinandersetzung erfolgen. Da die familienrechtlichen Vorschriften nicht greifen, werden die gesetzlichen Vorschriften über die Personengesellschaft analog angewendet. Es muss dann eine Auflistung erstellt werden über das Geschäft oder die angeschafften Güter und eine Regelung getroffen werden, wie diese auseinander gesetzt werden sollen. Diese Ansprüche können auch in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Berechnungsgrundlage ist aber immer die Bilanzierung und nicht ein aus der Luft gegriffener Betrag auf der Polizeiwache.

Da es sich um eine Art gesellschaftsrechtliches Verhältnis handelt, finden auch Rentenansprüche oder sonstige Anwartschaften, welche in einem familienrechtlichen Verfahren Be- achtung finden, in diesen Fällen keine Bedeutung. Schliesslich ist auch kein Trennungsunterhalt zu leisten, denn es trennen sich zwei „Geschäftspartner“ und nicht zwei Eheleute.

Sollte eine thailändische Lebensgefährtin nun doch Ansprüche geltend machen, so könnte es sich hier um Schadensersatzansprüche handeln. Diese durchziehen das ganze thailändische Zivilgesetzbuch und beruhen auf dem Vortrag des Betroffenen, er habe zum Beispiel aufgrund der Trennung ein Gesichtsverlust erlitten. Wir alle wissen, dass der Gesichtsverlust in Asien eine ernste Sache ist, deren Bedeutung viele Ausländer nur unzureichend nachvollziehen können. Rechtlich gesehen ist der Gesichtsverlust ein sehr schwer zu bestimmender Begriff, und es mag Fälle geben, in welcher ein solcher Schadensersatzanspruch begründet ist. Diese Fälle müssen jedoch so gravierend sein, dass eine Darstellung – wenn auch nur beispielsweise – hier aus verständlichen Gründen nicht möglich ist. Im Regelfall begründet jedoch die Beendigung einer langjährigen Partnerschaft keinen schadensersatzauslösenden Anspruch wegen Gesichtsverlust. Wenn aus der Partnerschaft Kinder hervorgegangen sind, so sind natürlich Unterhaltsansprüche zu leisten.

Ich besitze ein Condominium am Jomtien und habe folgende Frage: Welche Vorkehrungen sind in Thailand notwendig, damit im Falle meines Todes die von mir – in Deutschland – testamentarisch eingesetzte Person das Condominium auf deren Namen überschreiben bzw. es verkaufen kann?

So wie die Situation jetzt ist, dürfte dies äusserst schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein. Nach dem internationalen Erbrecht werden Immobilien in Thailand nach dem Recht des belegenen Staats vererbt, in diesem Fall also nach thailändischem Erbrecht. In Ihrem Fall müsste nun das deutsche Testament dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Sollte dies gegen thailändisches Erbrecht verstossen, tritt die thailändische Erbfolge ein. Sollten Sie mehrere Kinder haben und/oder Ihre Ehefrau lebt noch zu Zeiten Ihres Erbfalls, steht Ihren Erben ein langwieriges und sehr teures Erbscheinsverfahren ins Haus. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Richter alle Erben persönlich sehen wollen, was zudem erhebliche Reisekosten verursacht.

Deshalb ist in Fällen wie Ihrem immer ein thailändisches Testament neben dem deutschen zu fertigen. Dies hat mehrer Vorteile. Wie schon des öfteren erwähnt, gibt es keine Pflichtteilsansprüche in Thailand. Sie sind völlig frei, wem Sie das Condominium vererben wollen. Hinzu kommt, dass es in Thailand keine Erbschaftssteuer gibt. Warum also die Immobilie im deutschen Testament erwähnen und somit aufgrund des Weltsteuerprinzips, welches den deutschen Staatsbürgern auferlegt wurde, mit in die finanzamtlichen Berechnungen einfliessen lassen? Mit einem thailändischen Testament umgehen Sie diese ganzen Hürden. Das Erbscheinsverfahren ist dann nur eine reine Formsache, und das Condominium kann innerhalb von drei bis vier Monaten nach dem Erbfall auf den von Ihnen benannten Erben umgeschrieben werden. Danach kann der Erbe frei über das Condominium verfügen.

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Leser fragen, wir antworten
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen. Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das (Ein-)Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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