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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Ausländer kann Haus erwerben, aber kein Grundstück

Es heisst immer, Ausländer können ein Haus kaufen. Aber wie denn, wenn Ausländer kein Grundstück erwerben können? Gibt es da eine Gesetzeslücke?

Die Gesetzeslücke als solche ist lediglich eine andere Gesetzeslage. Während in europäischen Ländern ein Haus als eine unbewegliche Sache im Rechtssinne definiert wird, ist es nach thailändischem Recht eine bewegliche Sache. Und bewegliche Sachen können ohne weiteres von Ausländern erworben werden.

Wenn Sie ein Haus erwerben wollen, müssen Sie demzufolge immer zwei Verträge machen. Einen Kaufvertrag über das Haus und einen über das Grundstück. Das Grundstück müssen Sie nach den bekannten Vorschriften über einen thailändischen Staatsbürger oder über eine Company Limited erwerben. Diese Konstruktionen sind jedoch nur sinnvoll, wenn die Immobilie einen entsprechenden Wert hat. Handelt es sich um ein Haus in der unteren Preisklasse halte ich einen Vertrag, welcher ein 30-jähriges Nutzungsrecht beinhaltet, für sinnvoller, weil er mehr Rechte beinhaltet als ein 30-jähriger Mietvertrag.

 

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Leser fragen, wir antworten

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.

Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

 

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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