Probleme mit meinem Joint-Venture Partner
Nach einem viel versprechenden Anfang vor drei Jahren habe ich seit mehreren Monaten erhebliche Probleme mit meinem Joint-Venture Partner. Wir produzieren gemeinsam Metallwerkzeuge, welche zum Export bestimmt sind. Mein Partner hat zahlreiche vertragliche Pflichten gebrochen, und ich denke nun über eine gerichtliche Auseinandersetzung nach. Da der Streitwert erheblich, mein Kapital jedoch langfristig gebunden ist, wollte ich Sie Fragen, ob es auch in Thailand Prozessfinanzierung nach europäischem Vorbild gibt.
Als Einleitung ein paar Worte zur Prozessfinanzierung für diejenigen Leser, welche mit diesem Begriff nichts anfangen können. Unter Prozessfinanzierung versteht man das Einschalten eines Dritten, meist eines grossen Versicherungsunternehmens, welches den gesamten Gerichtsprozess für einen Kläger gegen eine Prozentbeteiligung an dem erstrittenen Geldbetrag, finanziert. Die untere Stufe liegt bei einem Streitwert von 50.000 Euro und kennt nach oben keine Grenzen. Da sich in Deutschland die Gerichts- und Anwaltskosten nach der Höhe des Streitwertes richten, können so schnell Kosten für den Kläger im sechsstelligen Eurobereich entstehen. Wer nun diese Kosten scheut oder keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich an Prozessfinanzierer wenden, die bei Erfolgsaussichten der Klage diese finanzieren. Obwohl keiner den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorher sagen kann, auch wenn die Rechtslage noch so eindeutig ist, ist dies aufgrund des Gebührenrechts in Deutschland ein kalkulierbares Risiko. In Thailand ist das Gebührenrecht hingegen nicht kalkulierbar, was die Anwaltskosten angeht. In Deutschland trägt der Verlierer die gesamten Kosten. Wie hoch diese sind, lässt sich genau ausrechnen. In Thailand legt die Anwaltsgebühren der entscheidende Richter nach seinem Ermessen fest. Selbst wenn es um einen Millionenstreitwert geht, die rechtliche Frage jedoch einfach ist, kann es sein, dass das Gericht dem Anwalt nur 2.000 THB an Gebühren zuspricht. Die Gerichtsgebühren sind hingegen kalkulierbar und auf höchstens 200.000 THB beschränkt. Mir ist kein Anbieter von Prozessfinanzierungen in Thailand bekannt. Der thailändische Markt dürfte jedoch für diese auch nicht sonderlich interessant sein. Zum einen aus der Unsicherheit bezüglich der oben geschilderten Gebührensituation und zum anderen wegen einem schwierigen Vollstreckungsverfahren. Letzteres ist natürlich von entscheidender Bedeutung für den Prozessfinanzierer. Wenn sie nun Ihren Joint-Venture Partner verklagen wollen, müssen sie selber finanziell in Vorleistung gehen.
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Leser fragen, wir antworten
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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