Ich befinde mich mit einer thailändischen Kfz-Versicherung in einem Rechtsstreit. Diese Versicherung hat nun Klage wegen Schadensersatz eingereicht. Können Sie mir sagen, wann diese Klage verjährt?
Diese Frage muss in zwei Teilen beantwortet werden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen in Thailand betragen zwischen zwei und zehnJahren. Wird innerhalb dieser Zeit der Anspruch nicht gerichtlich geltend gemacht, verjährt der Anspruch und kann als Folge nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.
Wurde wie hier im vorliegenden Fall bereits Klage eingereicht, so unterbricht dies die Verjährung und die Klage wurde rechtshängig. Selbst wenn sich das Verfahren nun über zehn Jahre hinziehen sollte, kann man sich nicht mehr auf Verjährung berufen. Das Verfahren endet dann entweder mit einem Urteil oder Vergleich. In einigen Fällen tritt auch eine Verfahrensbeendigung durch Rücknahme der Klage durch den Kläger ein.
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Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.