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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Lebensbescheinigung für CH-Bürger in Thailand

Nach der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf, die für die AHV- und IV-Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist, hat nun auch die Schweizerische Unfall-Versicherungs-Anstalt (SUVA) in Luzern den Schweizer Notar Reto Derungs im Büro „Swiss-Law“ ermächtigt, die von den Rentenbezügern periodisch einzureichenden Lebensbescheinigungen zu beglaubigen.

„SwissLaw“ (Thepprasit Road, im Condo gegenüber dem FARANG) stellt die Beglaubigungen ohne Voranmeldung während der Bürozeiten (9:30 – 12 und 13:30 - 17:30 Uhr) gegen eine Gebühr von 300 Baht aus. Reisepass oder Schweizerische Identitätskarte sind im Original mitzubringen; andere Ausweise werden nicht akzeptiert.

Durch die Ausstellung dieser Bescheinigung in Pattaya entfällt für AHV-, IV- und SUVA-Rentner die persönliche Vorsprache bei der Schweizerischen Botschaft in Bangkok.

SwissLaw

Juristisches Netzwerk für Expats in Thailand

449/8 Moo 12 Thepprasit Road, (National Housing Building), Nongprue, Banglamung,
20150 Chonburi (Thailand), Telefon +66 (0)38 300 881, FAX +66 (0)38 300 887,
e-mail: info@swisslawnet.com, Internet: http://www.swisslawnet.com/

 
 
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