1 User Online
   
Bank Notes, TC, Transfer
vom: 07.02.2010
    29.66
  CHF :   29.99
  Switzerland   30.08875
    38.48775
  Euro :   38.72375
  Euro Zone   38.85000
 
 
http://www.berlin.myfarang.com/
http://www.berghof-samui.com/
http://www.easythailand.de/
http://www.der-farang.com/new-ads/FARANG-TAXI.pdf
http://www.real-estate-thailand.com/
http://www.der-farang.com/
http://www.samuiroestiland.com/
http://www.pictures-thailand.com/
http://www.samui-webtv.com/
 
Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Weiterführende Seiten
Recht im Alltag und Immigration

Lebensgefährtin hat keine Rechte

Für den Tag danach rechtzeitig vorsorgen

Von Kurt Krieger

Jedem Ausländer kann täglich etwas passieren. Viele von uns verbringen hier den Lebensabend. Das bedeutet, dass wir in irgendeiner Nacht nicht mehr aufwachen werden.

In Europa, im Schoss der Familie, ist alles anders, als hier als Alleinstehender im fernöstlichen Orient. Das erfordert von jedem Einzelnen zu Lebzeiten eine gewisse Vorsorge. Alle haben wir irgendjemand gegenüber eine Verantwortung, die es erfordert, für diese Situation eine entsprechende Vorbereitung zu tätigen.

Durch den Tod eines Bekannten haben sich neue Aspekte ergeben, die mich veranlasst haben zusammen mit Herbert Schön - über dieses Thema zu recherchieren:

  • Die Rolle der Lebensgefährtin, im Sinne des Gesetzes
  • Wer erhält eine Sterbe-Urkunde
  • Was passiert mit dem Leichnam - nach Ausstellung der Sterbeurkunde

Zu all diesen Fragen gibt es grundsätzlich in den deutschsprachigen Ländern keine wesentlichen Unterschiede, insbesondere nicht für verheiratete Paare, sofern sie standesamtlich getraut sind.

In Pattaya aber leben Farang viele im Rentenalter - mit Lebensgefährtinnen. Und eine solche wie lange immer sie mit dem Verstorbenen liiert war - hat keine Rechte gar keine! Sie zählt im Sinne des Gesetzes nicht als Angehörige.

Wenn man hier von Landsleuten hört, wenn ich einmal tot bin, dann lasse ich mich im Wat verbrennen, dann mag das zwar ein realisierbarer Wunsch sein. Er selbst aber kann sich dann nicht mehr verbrennen lassen. Das muss schon jemand für ihn organisieren, wenn er nicht will, dass er bei einer Massenverbrennung des Staates durch den Kamin geht. Ergo, bedarf es gewisser Vorkehrungen zu Lebzeiten.

  • Der Farang muss zu Lebzeiten eine Vollmacht mit Passkopie bei seiner Botschaft hinterlegen, in der er einen Freund oder seine Lebensgefährtin bittet, alles Erforderliche im Zusammenhang mit seinem Tod zu erledigen. Um Irritationen zu vermeiden, sollte er seine Angehörigen in Europa über die Vollmacht in Kenntnis setzen. Diese haben dann keinen Einfluss mehr auf den Verbleib des Verstorbenen.
  • Ausländer können ihre Wünsche auch im Testament festhalten. Dieses kann bei einigen Botschaften deponiert werden. Der letzte Wille muss beinhalten, dass die namentlich genannte Person alle Erfordernisse einschliesslich der Einäscherung oder sonstiger Willenserklärung nach dem Tod erledigt.

Nur bei einer derartigen Verfügung hat die jeweilige Botschaft das Recht, die Leiche des Verstorbenen frei zu geben. Mit der Sterbe-Urkunde und der Freigabe durch die Botschaft erhält die beauftragte Person dann beim Ampheur (Gemeindeverwaltung) den amtlichen Todesschein und kann den Toten im Hospital mitnehmen. Andernfalls liegt die Leiche - für etwa 800 Baht pro Tag - im Kühlhaus, bis irgendwer im Endeffekt kommunale Arbeiter - sie abholen und entsorgen.

Bei den Mönchen im Wat, in dem die Einäscherung stattfinden soll, muss diese amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
zum Seitenanfang  
 
Copyright © 1999 - 2010  [ Matt Productions Co., LTD - FARANG Media ] Alle Rechte vorbehalten Impressum | Sitemap