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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Bei Overstay drohen Haft und Abschiebung

Warum Ausländer im Gefängnis sitzen, ein Gespräch mit Honorarkonsul Rudolf Hofer

Der österreichische Honorarkonsul Rudolf Hofer betreut seit Jahren deutschsprachige Gefangene.Gutgläubigkeit, Leichtsinn und Gleichgültigkeit können dem Urlaubsspass schnell ein Ende bereiten. Einen Joint rauchen, ein Fahrzeug ohne ausreichenden Versicherungsschutz lenken, das Visum überziehen, einen oder eine Thai schlagen - das kann Ausländer geradewegs ins Gefängnis führen. Und wenn der Tourist erst einmal in der Zelle sitzt, ist nicht nur ein guter Rat teuer.

Seit Jahren besucht und betreut Rudolf Hofer deutschsprachige Gefangene. Der Honorarkonsul für die österreichische Botschaft in Pattaya erfährt immer wieder, dass die Inhaftierten Berichten und Warnungen in den Medien keinen Glauben geschenkt haben. „Sonst sässen sie nicht im Gefängnis, und ich hätte weniger Arbeit.“

Kein Kavaliersdelikt

Für zu viele Touris und Residenten ist „Overstay“, die Überziehung des Visums, immer noch ein Kavaliersdelikt. Mitnichten! Es ist ein Vergehen, das mit Haft und Ausweisung geahndet wird. „Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausländer seine Aufenthaltsgenehmigung um einen Tag, eine Woche oder einen Monat überzogen hat“, weiss Hofer.

Urlauber, deren Rückflug ein oder wenige Tage nach dem Visumablauf fest gebucht ist, vertrauen darauf, für jeden Tag Overstay im Flughafengebäude 200 Baht zu zahlen. Die Immigration bietet zwar immer noch diesen Schlupfwinkel. Der Tourist muss aber damit rechnen, an seinen letzten Urlaubstagen an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein oder in einer Bar, einem Pub oder einer Disco in eine Razzia der Drogenpolizei zu geraten. Dann wandert er schnurstracks in die Abschiebehaft der Immigration an der Soi 8.

In dem Zellentrakt sitzen derzeit zwei von Rudolf Hofer betreute Ausländer. Der Deutsche ist in den 50er Jahren und hat sein Visum um sechs Monate überzogen. Auf ebenfalls mehrere Monate Overstay kommt ein fast 50-jähriger Österreicher. Wenn sie das Overstay nicht zahlen können (pro Tag 200 Baht bis zur Höhe von 20.000 Baht), müssen sie die Geldbusse absitzen: Ein Tag Overstay gleich einen Tag Haft. Wer mittellos ist und seine Aufenthaltsgenehmigung reichlich überzogen hat, wird in Bangkok über drei Monate auf die Abschiebung warten müssen. Möglicherweise noch länger, denn der thailändische Staat kommt für das Rückflugticket nicht auf. Das werden die Familie oder Freunde des Inhaftierten oder letztlich der Steuerzahler über die Bangkoker Botschaft zahlen.

Zur Immigration

„Wegen Overstay wandern ganz normale Touristen in den Knast“, berichtet der Honorarkonsul. Urlauber sollten nicht auf ihr Glück vertrauen, sondern das Büro der Immigration aufsuchen und höflich um eine Aufenthaltsverlängerung bitten. „Das gilt auch für Fluggäste, deren Maschine um 2.55 Uhr morgens startet und deren Visum um Mitternacht abläuft“, erklärt Hofer. Die Immigration würde selbst ein 30-Tage-Visum mindestens einmal verlängern.

Urlauber schätzen es, im tropischen Thailand Stadt und Umland auf einem Moped oder einer schweren Maschine zu erkunden. Wenn sie das Fahrzeug mieten, gehen sie davon aus, dass es ihnen einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Die Mopeds sind längst nicht alle, die grossen Motorräder und die Jeeps Marke Eigenbau in der Regel gar nicht versichert. Wenn der Tourist auf seinen Touren in einen Unfall verwickelt wird, womöglich einen teuren Benz schwer beschädigt oder einen Thai verletzt oder tötet, sieht er sich auf die Polizeiwache gebracht. Sollte der Ausländer die von der Polizei festgesetzte Kaution nicht bezahlen oder den entstandenen Schaden bzw. die Krankenhausrechnung später nicht begleichen können, bleibt er wegen Fluchtgefahr in Haft. Anstatt die auflaufenden Summen von vielleicht mehreren hunderttausend Baht zu zahlen, könnte er sich ja in seine Heimat absetzen.

Und es grenzt an Irrsinn, in einem Land wie diesem, das Drogenkonsum und Drogenhandel unnachgiebig verfolgt, Marihuana zu rauchen oder sich an Amphetaminen wie „Jaba“ zu berauschen. Der vor zwei Jahren staatlich verordnete „Krieg gegen Drogen“ mit mehreren tausend Toten hat die Droge „Jaba“ im Strassenverkauf erheblich verteuert, wer sie aber sucht, wird sie in Pattaya noch immer finden.

„Jaba“ ist eine Droge der Kategorie I. Das heisst: Die Justiz kennt kein Pardon, nur selten kommt ein Ausländer mit blauem Auge davon; das heisst: Geldstrafe und Ausweisung. In der Regel werden Konsumenten wie Händler zu einer Haftstrafe verurteilt. Je nach konfiszierter Tablettenmenge bis zu zwölf Monaten oder mehreren Jahren.

Nachdrücklich appelliert Rudolf Hofer an Ausländer, Probleme mit thailändischen Lebensgefährtinnen oder Über-Nacht-Gästen sachlich, ruhig, ohne Gewaltanwendung zu lösen. Wer sich im Zorn zu Handgreiflichkeiten hinreissen lässt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Mit stundenlangen Polizeiverhören, Kaution, Ausgleichszahlungen für Polizei und „Opfer“, womöglich Haft.

Klaut ein Motorrad...

In den Haftanstalten Rayong und Nong Palai besucht der Honorarkonsul zurzeit vier Deutsche und einen Österreicher. Der 55-jährige aus der Alpenrepublik wurde wegen eines Motorraddiebstahls zu einer 14-monatigen Haft verurteilt.

In U-Haft sitzen drei Deutsche: Ein 50-jähriger soll vor einem Jahr in Pattaya seine thailändische Freundin erstochen bzw. erdrosselt haben. Er streitet die Tat ab. Einem etwa 60-jährigen wird der Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. In seiner Wohnung will die Polizei aussagekräftige Fotos gefunden haben. Auch dieser Deutsche fühlt sch zu Unrecht weggesperrt. Ein 40-jähriger Landsmann wird sich vor Gericht wegen Kreditkartenmissbrauch zu verantworten haben. In Rayong sitzt seit längerer Zeit ein zu 37 Jahren und sechs Monaten verurteilter Deutscher ein. Er hatte vor Jahren in Pattaya ein Barmädchen erwürgt.

Quelle: http://der-farang.com/ / Der Farang Ausgabe 06/2005

 
 
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