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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Pflichtteilsansprüche im thailändischen Erbrecht

Die Mutter meiner thailändischen Frau hat das Farmland der Familie, immerhin 40 Rai, der jüngsten Schwester überschrieben. Neben meiner Frau gingen ihr Bruder und die älteste Schwester leer aus. Hätte meine Schwiegermutter diesen drei Kindern nicht einen Pflichtteil überlassen müssen?

Pflichtteilsansprüche sind dem thailändischen Erbrecht fremd. Ein thailändischer Staatsbürger ist bei seiner Entscheidung, wem er die Erbmasse zukommen lassen will, frei. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt entspricht übrigens dem typischen Lebenssachverhalt und hat seinen Ursprung in der sozialen Entwicklung Thailands. Da die jüngste Tochter meistens mit der Aufgabe betraut ist, die Eltern bis zum Tode zu versorgen, soll diese zum Schluss das Erbe erhalten. Die ältern Kinder haben dagegen Zeit genug, um sich selber zu entfalten und Geld zu verdienen.

In solchen Fällen ist immer zu untersuchen, ob es nicht vielleicht doch ein Testament gibt. Auch wenn das Eigentum zu Lebzeiten überschrieben wird, taucht in manchen Fällen im nachhinein ein Testament auf. Mit diesem kann dann das Erbscheinsverfahren angestrengt werden. Wir haben Fälle erlebt, wo Kinder das Testament unterschlagen haben. Dies führt zu Erbunwürdigkeitserklärung einzelner Erben. Die Nachforschungen in der Praxis stellen sich jedoch als schwierig und vor allem langwierig dar.

In Ihrem konkreten Fall würde ich mich an den Anwalt und den Dorfvorsteher wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob es nicht zumindest eine schriftliche Fixierung des letzten Willens gibt. Sollte die Auskunft negativ verlaufen, ist das Erbe der jüngsten Schwester leider nicht antastbar.

 

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Leser fragen, wir antworten

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.

Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

 

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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