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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Barmädchen raubten deutschen Urlauber aus

Gerichtsurteil: Kein Geld von der Versicherung

Bier war nicht schuld. Wer während seines Thailand-Urlaubs völlig unbekannte Damen auf sein Hotelzimmer einlädt, handelt grob fahrlässig und kann bei einem anschliessenden Raub kein Geld von seiner Hausratversicherung verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Der Thailand-Urlauber war zusammen mit seinem Freund eines Abends am Strand von zwei jungen Frauen angesprochen worden. Trotz erheblicher Verständigungsprobleme verbrachten sie die nächsten Stunden gemeinsam in einer Bar, in der die beiden Barmädchen den Männern immer wieder Alkohol nachschenkten. Danach besorgte eine der Frauen noch Dosenbier, das alle vier gemeinsam im Hotelzimmer des Versicherten trinken wollten.

Dort angekommen, zogen die neuen „Bekannten“ Messer und zwangen die beiden Männer dazu, das mit Betäubungsmittel versetzte Bier auszutrinken. Als diese aus dem Tiefschlaf erwachten, waren die Frauen samt Bargeld und Schmuck verschwunden.

Der Versicherte forderte seine Hausratversicherung auf, ihm den Schaden von 6417 Euro zu ersetzen. Doch das Unternehmen weigerte sich. Und das zu Recht, wie die Richter in Berlin entschieden.

Der Mann habe im hohen Masse unbekümmert, leichtfertig und damit grob fahrlässig gehandelt, urteilten die Juristen. Erst durch die Einladung der Frauen auf sein Hotelzimmer - wenn auch im Beisein seines Freundes - habe er den Thais die Möglichkeit gegeben, die Wertsachen zu rauben. Er habe den Versicherungsfall regelrecht gefördert, erklärten die Richter. Denn es habe bei der geschilderten Situation klar auf der Hand gelegen, dass die „Mädchen“ etwas im Schilde führen könnten.

Der Versicherungsnehmer hätte sich zudem daran erinnern müssen, dass er bereits fünf Monate zuvor in einem Berliner Bordell auf sehr ähnliche Art und Weise ausgeraubt worden sei.

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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