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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Scheidungsverfahren, Wert des Hauses

Ich befinde mich zur Zeit in einem laufenden Scheidungsverfahren, und der grösste Streitpunkt ist der Wert des Hauses. Dieses soll auseinandergesetzt werden, was wahrscheinlich nur durch eine Zwangsversteigerung möglich sein wird. Ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück gekauft und das Haus aufwendig mit vielen Baumaterialien aus Deutschland errichtet. Meine Ehefrau bestreitet den von mir angegeben Wert und bezieht sich nur auf den Kaufpreis des Landes. Dies scheint das Gericht anzuerkennen. Gibt es denn keine Sachverständigen in Thailand, um diese Frage bezüglich des Wertes abschliessend zu klären?

Ihre Frage muss in zwei Teilen beantwortet werden. Einen Sachverständigen, wie wir es aus europäischen Jurisdiktionen kennen, gibt es in Thailand nicht. Es gibt jedoch Firmen, u.a. Anwaltskanzleien (so auch wir), welche Wertgutachten über Grundstücke erstellen. Den Auftrag formuliert der Mandant. Dieser kann von einer Überprüfung des Grundstückes in rechtlicher, wirtschaftlicher oder umweltrechtlicher bis hin zu aufwendigen Gutachten, welche das komplette Spektrum abdecken, reichen. Wertgutachten sind in Pattaya noch eine Rarität, im Vergleich zu Phuket (dort gehört dies schon bei fast jedem Grunderwerb zum guten Ton). Phuket hatte erst im letzten Jahr einen grossen Landskandal wegen gefälschter Grundstücksurkunden.

Zurück zu Ihrem konkreten Fall. Beauftragen Sie einen Wertermittlungsgutachter und legen Sie das Gutachten dem Gericht vor. Dagegen spricht nichts. Allerdings ist das Gericht nicht an die Ausführungen des Gutachtens gebunden. Hilfreich sind auch immer Einfuhrbelege, Rechnungen und zweckbestimmte Überweisungen. Letztendlich kommt es jedoch auf Ihren Anwalt an, was dieser aus der Situation macht und dass er das Beste für Sie herausholt.

Ich möchte hier ein Restaurant aufmachen und habe schon ein geeignetes Objekt gefunden. Der Vermieter fordert eine relativ geringe monatliche Miete, jedoch einen extrem hohen Betrag, welchen er als Keymoney bezeichnet. Was bedeutet das „Keymoney“?

Um es hart auszudrücken:„Keymoney“ ist nichts anderes als Steuerhinterziehung. Sie bezahlen für ein Restaurant in guter Lage normalerweise eine monatliche Miete von mindestens 60.000 Baht (nach oben keine Grenzen). Da der Vermieter nun Steuern sparen will – seine Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer – wird ein Mietvertrag aufgesetzt, in welchem Sie sich verpflichten, z. B. 15.000 Baht zu bezahlen. Da dies nicht dem eigentlichen Wert des Mietobjektes entspricht, wird die Differenz zwischen dem bezahlten und dem eigentlichen Wert mit der Laufzeit des Mietvertrages multipliziert - und Sie haben die Summe des Keymoneys. Dies jedoch nur als Faustregel.

Stellen Sie sich bei den Verhandlungen auf den Standpunkt, dass Sie lieber den vollen Mietzins bezahlen wollen. Dies hat mehrere Vorteile. Zum einen verringert sich Ihre Anfangsinvestition, Sie verlieren nicht das Keymoney, wenn Sie nach wenigen Monaten feststellen müssen, dass das Restaurant nicht gewinnbringend ist, und Sie machen sich nicht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.

Natürlich wissen wir um die Verhältnisse bei den Verhandlungen. Mietobjekte in guter Lage sind begehrt, und wenn Sie nicht wollen, steht schon der nächste Interessent vor der Tür. Wir wollen Ihnen jedoch ein Verhandlungsargument an die Hand geben. Wenn Sie eine Monatsmiete von 60.000 Baht zu Grunde legen, hat der Vermieter ein Jahresmieteinkommen von 720.000 Baht. Unter Ausnützung aller Freibeträge hat der Vermieter eine Steuerlast von 38.400 Baht.

 

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Leser fragen, wir antworten

Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com

Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.

Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.

 

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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