Scheidung mit Thai-Frau
Ich habe mich vor kurzem von meiner thailändischen Frau scheiden lassen. Glücklicherweise konnten wir uns entsprechend einigen und konnten uns auf dem Bezirksamt scheiden lassen. Nun wurde mir erzählt, dass Scheidungen, welche auf dem Bezirksamt vollzogen wurden, in Deutschland nicht anerkannt werden. Stimmt das?
Das stimmt so nicht mehr. Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Scheidung variieren können. Mehr und mehr Bundesländer gehen jedoch dazu über auch die Bezirksamtsscheidung anzuerkennen. Dies ist von Vorteil, da eine Bezirksamtsscheidung um einiges kostengünstiger als eine Scheidung vor dem Familiengericht zu erreichen ist.
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist die Landesjustizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes, in welchem sie gemeldet sind bzw. waren. Diese halten einen Vordruck bereit, welcher entsprechend auszufüllen ist. Dieser ist in manchen Bundesländern im Internet verfügbar oder in unserem Büro erhältlich. Zur Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Eine Ausfertigung oder eine von dem erkennenden Gericht beglaubigte Abschrift des ausländischen Scheidungsurteils mit Rechtskraftnachweis, eine Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe, eine Kopie des Ausweises / Passes des Antragstellers oder andere geeignete Urkunden zum Nachweis der Staatsangehörigkeit, eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung der Gebühr für die beantragte Entscheidung sowie eine Verfahrensvollmacht.
Für thailändische einvernehmliche Ehescheidungen, die nur beim Bezirksamt registriert werden, gelten folgende Besonderheiten. Zum Nachweis sind die Heirats- und die Scheidungsurkunde jeweils nebst Auszug aus der Heirats- und der Scheidungsregistrierung des zuständigen Bezirksamts vorzulegen. Alle Urkunden müssen von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok legalisiert sein.
Unbenanntes Dokument
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Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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