Scheidung
Meine Lebensgefährtin hat ihren Mann im Mai 2005 u.a. wegen Tätlichkeiten seinerseits verlassen. Sie wohnt seit Juli 2005 bei mir und will sich nun von ihrem Noch-Ehemann scheiden lassen. Doch dieser verweigert seine Zustimmung. Kann sie (und wenn ja wie) die Scheidung trotzdem durchsetzen?
Wenn eine Ehe - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr funktioniert, ist die logische Konsequenz die Scheidung. In erstaunlich vielen Fällen verweigert jedoch ein Ehepartner sein Einverständnis zur Scheidung. Um jedoch dem anderen Ehepartner nicht den weiteren Lebensweg zu erschweren, kennt das thailändische Familienrecht zwei Arten der Scheidung. Entweder die einvernehmliche Scheidung vor dem Bezirksamt oder die Scheidung durch Gerichtsurteil. Die Scheidungsgründe für eine gerichtliche Scheidung sind in Paragraph 1516 des thailändischen Zivilgesetzbuches abschliessend aufgezählt. Diese hier alle darzustellen würde den hier vorgegebenen Rahmen sprengen. Exemplarisch sollen hier nur zwei dargestellt werden. Für den hier vorliegenden Fall gilt Paragraph 1516 Absatz 3 des besagten Gesetzes. Danach kann ihre Lebensgefährtin die Scheidung einreichen, wenn der Ehemann gegen die Ehefrau handgreiflich wurde, unabhängig davon, ob es sich um eine Straftat handelt, und diese hiervon Verletzungen davon getragen hat. Zu beachten ist der Einschub “unabhängig davon, ob es sich um eine Straftat handelt”. Dies hat folgende Bewandtnis. In vielen Jurisdiktionen gilt immer noch das Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau. Somit ist Gewalt in der Ehe kein Straftatbestand. Thailand hingegen ist hier sehr fortschrittlich und erkennt diese Gewalt in der Ehe zumindest aus familienrechtlicher Sicht als Scheidungsgrund an. Aber um dies klar zu stellen, Gewalt hat in keiner Ehe etwas verloren. Als zweiter Scheidungsgrund sei hier nur kurz erwähnt, dass einem Ehepartner das Recht eingeräumt wird, sich scheiden zu lassen, wenn der andere Ehepartner eine unheilbare Krankheit hat. Mir persönlich erscheint dieser Scheidungsgrund als absolut unmenschlich, mir ist auch nicht klar, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, aber mit der Verpflichtung “in guten wie in schlechten Zeiten” hat dies wohl nichts mehr zu tun.
Sollte der Ehemann ihrer Lebensgefährtin nun weiter die Einwilligung zur Scheidung verweigern, würde ich nicht mehr länger warten und den Scheidungsantrag bei dem Familiengericht in Chonburi (Pattaya hat kein Familiengericht) einreichen. Mit Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehemann ergeht gleichzeitig die Terminierung für das Anhörungsverfahren. Somit ist die Angelegenheit im Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts und der Ehemann muss - ob er will oder nicht - das Scheidungsurteil anerkennen, und ihre Lebensgefährtin kann ihren weiteren Lebensweg nach ihren Wünschen gestalten.
|
Unbenanntes Dokument
Leser fragen, wir antworten
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
|
|