Rechtsanwaltskosten vom Schuldner verlangen
Da ein Schuldner die geliehenen 150.000 Baht, zuzüglich 15% Zinsen, zum vereinbarten Termin nicht beglichen hat, schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, der ein Honorar von 10.000 THB verlangte. Vor dem Richter kam es zu einem Vergleich. Nun meine Frage: Die Rechtsanwaltskosten kann ich nach Aussage des RA vom Schuldner nicht verlangen. Stimmt dies?
Gebühren und Kosten sind ein wichtiges Thema, und wir bedanken uns für diese Frage. Dies gibt uns gleichzeitig die Gelegenheit, den Lesern des FARANG einen Überblick über das thailändische Gebührensystem zu geben. Wie in den europäischen Ländern muss der Kläger zuerst mit den Gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen. Um diese wieder zu erhalten, ist es wichtig, dass der Anwalt in der Klageschrift den Antrag stellt, dass dem Kläger die Kosten des Verfahrens zu erstatten sind. Diesem Antrag wird das Gericht natürlich nur bei einem obsiegenden Urteil stattgeben. Fehlt dieser Antrag, wird in europäischen Ländern dies von Amts wegen gemacht, in Thailand passiert dies nicht. Als Grundregel gilt also, dass sich der klägerische Mandant vor Klageeinreichung zumindest die Anträge der Klage übersetzen lässt, damit sichergestellt ist, dass der Kostenantrag erwähnt wird. Viele halten dies für selbstverständlich, in der Praxis wird dies von vielen Anwälten jedoch übersehen. Dass dies übersehen wird, liegt nicht immer an einem schlampigen Arbeiten. Der Grund hierfür liegt meistens in der Tatsache, dass die Gerichte nur sehr wenig Kostenersatz zusprechen. Der Grund hierfür liegt in der Ermangelung einer vollumfänglichen Gebührenordnung für Anwälte. Eine erschöpfende Gebührenordnung gibt es nur für die Gerichtskosten. Die Gerichtskosten betragen in allen Fällen 2,5% vom Streitwert, zuzüglich 0,5% Stempelsteuer, sind jedoch auf maximal 200.000 THB begrenzt. Solche Prozentsätze gibt es für die Anwaltsgebühren in vielen Fällen nicht. Ein Anwalt ist in Thailand frei, was er für ein Mandat verlangt. So wird in vielen Fällen eine Pauschalgebühr vereinbart.
In anderen Fällen arbeiten Anwälte – so wie wir auch – auf einer Stundensatzbasis. Das heißt, wann immer wir für einen Mandanten in dessen Sache tätig werden, wird die genaue Zeitdauer notiert und anschließend auf dem Stundensatz abgerechnet. Dies bietet sich an, wenn nicht vorhersehbar ist, welche Ausmaße das Mandat annimmt oder wenn spezialisierte Anwälte auf einem besonderen Rechtsgebiet arbeiten. Manche Anwälte arbeiten auch auf Erfolgsbasis. Dies ist - im Vergleich zu vielen europäischen Ländern - in Thailand erlaubt. Dies bietet sich bei sehr hohen Streitwerten (in Thailand gibt es keine gewerblichen Prozessfinanzierer) an, und wenn sich der Mandant damit einverstanden erklärt, zwischen 30 und 40% am Erlös an den Anwalt auszukehren. Doch zurück zu der Ausgangsfrage. Sie haben mit dem Anwalt ein Honorar von 10.000 THB vereinbart. Angenommen, der Anwalt hat den besagten Kostenantrag mit in die Klageschrift aufgenommen, heißt das noch lange nicht, dass das Gericht die vollen 10.000 THB zuspricht. In Thailand liegt es im Ermessen des Gerichts, wie viel Anwaltsgebühren es zuspricht. Das Ermessen richtet sich nach der rechtlichen Schwierigkeit des Falles. Je schwerer und streitiger die Rechtslage ist, desto höher die zugesprochenen Anwaltskosten. Geht es beispielsweise um ein Darlehensvertrag von 50 Millionen THB, ein einfach gelagerter rechtlicher Fall und der Anwalt will eine Million Anwaltsgebühren, kann es gut sein, dass das Gericht lediglich 5.000 THB zuspricht. Seriöse Anwälte weisen ihre Mandanten hierauf jedoch hin.
Warum die Anwaltsgebühren in den Vergleichsverhandlungen nicht berücksichtigt wurden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich hat man sich geeinigt, dass die Zinsen nicht berücksichtigt werden oder nur ein geringerer Zinssatz. Aber bei Vergleichsverhandlungen hat es der Anwalt doch selber in der Hand, über seine Gebühren für den Mandanten zu verhandeln. Das dies nicht geschah, zeugt von einem oberflächlichen Arbeiten des Anwalts. Um die Frage abschließen zu beantworten. Dass Sie als Kläger in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich nicht die vollen Anwaltsgebühren erstattet bekommen, stimmt als Aussage. In einem Vergleichsverfahren liegt es – wie bereits gesagt – in der Hand des Anwalts für seinen Mandanten das Beste herauszuholen.
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Leser fragen, wir antworten
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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