Gerichtssprache ist Thailändisch
Mir wurde erzählt, es soll in Thailand die Möglichkeit geben, als Partei in einem Verfahren den Antrag zu stellen, dass das Gerichtsverfahren auf Englisch geführt werden soll. Stimmt das?
Das stimmt eingeschränkt für einen ganz konkreten Fall und dieser greift, wenn Sie ein Gerichtsverfahren vor dem Gericht für internationale Handelsstreitigkeiten und geistiges Eigentum in Bangkok führen wollen. Dieses Gericht wurde mit dem entsprechenden Gesetz im Jahre 1996 ins Leben gerufen und war ein Signal an internationale Investoren, dass Thailand ein funktionierendes Rechtssystem hat. Investoren schauen nämlich immer zuerst auf ein funktionierendes Rechtssystem, bevor auch nur ein Euro in das entsprechende Land fliesst. Im Regelfall ist die Amtssprache immer die Landessprache.
Bei diesem besonderen Gericht kann in der Tat der Antrag gestellt werden, dass die Verhandlung in englischer Sprache geführt wird oder dass zumindest die Schriftsätze und Dokumente in englischer Sprache eingereicht werden. Die Richter sind alle Spezialisten im internationalen Handelsrecht und sind zum Grossteil an englischen und amerikanischen Universitäten ausgebildet. Allerdings ist eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen für dieses Gericht, dass es sich um eine Streitigkeit im internationalen Handelsrecht handelt. Dort können übrigens auch Rechtsanwälte aus anderen Ländern auftreten.
Für ein normales zivilrechtliches Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass das Verfahren in thailändischer Sprache abzuhalten ist. Wenn es der Richter gestattet, darf ausnahmsweise ein Dokument schon mal in englischer Sprache vorgelegt werden, hierauf hat man jedoch keinen Anspruch.
Mietvertrag, Kaufvertrag und Testament
Als wir unser Büro in Pattaya eröffneten, sind wir mit dem nach wie vor unveränderten Anspruch angetreten, unseren Mandanten in Pattaya neue Wege und kreative Lösungen in Rechtsangelegenheiten aufzuzeigen und eine professionelle Beratung anzubieten. Neue Wege und kreative Lösungen heisst aber nicht, dass wir das Rad neu erfinden. Ganz im Gegenteil, unser Handwerk ist das Gesetz, und dies gilt es in jedem Einzelfall entsprechend anzuwenden.
Obwohl Gesetze einer ständigen Wandelung unterworfen sind, sind Grundvorschriften, welche eine Rechtssicherheit gewähren sollen, in Gesetzen festgehalten, welche vor vielen Jahrzehnten erlassen wurden.
Hand aufs Herz: Jeder, welcher einbisschen nachdenkt, kann einen einfachen Mietvertrag oder Kaufvertrag schreiben. Es gibt jedoch zahlreiche Vertragswerke oder Sicherungsmechanismen, welche ein Jurastudium voraussetzen, um diese entsprechend umzusetzen.
Wir werden oft gefragt, warum wir das anders machen als andere Büros. Diese Frage können wir nur so beantworten: „Dies ist das geltende Gesetz.“ Als Gegenantwort erhalten wir dann immer: „Ja, das hat doch die letzten Jahre auch so prima funktioniert, warum das Ganze nun so kompliziert machen, und die Gesetze werden ja sowieso nicht angewendet.“
Als Antwort auf diese Aussage mag ein einfaches Beispiel dienen. Hätten Sie uns vor drei Jahren gefragt, ob man in Thailand mit einem Motorradhelm fahren muss, hätten wir geantwortet, das Gesetz schreibt eine Helmpflicht vor, aber niemand hält sich daran. Und nun schauen Sie heute mal aus dem Fenster!“
Thailand hat viele gute und faire Gesetze. Viele werden jedoch noch nicht entsprechend durchgesetzt, aber das wird sich in naher Zukunft rasch ändern. Deshalb unser Rat an alle Leser, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre rechtlichen Angelegenheiten in Thailand gesetzeskonform abgestimmt sind, kommen Sie auf eine unverbindliche Beratung in unsere Kanzlei. Wenn die Behörden zu Ihnen kommen, ist es meistens schon zu spät.
Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich auf der Polizeistation, ein auf Thai verfasstes Protokoll nicht zu unterschreiben? Es heisst ja immer, die Beamten würden mit Geldstrafen, Haft oder Ausweisung drohen. Ich habe kürzlich gelesen, ein Ausländer hätte unterschrieben mit „gesehen, aber nicht verstanden“. Wäre ich damit vor Gericht aus dem Schneider?
Grundsätzlich gilt folgendes: Da die Gerichtssprache Thai ist, hat der Ausländer keinen Anspruch auf Vorlage von Unterlagen oder Übersetzung des Gesagten in seiner Sprache. Dies wird jedoch teilweise modifiziert. Geht es um die Rechte hinsichtlich der Belehrung des Betroffenen, so wird diesem grundsätzlich zugemutet, sich bei einer schriftlichen Belehrung selbst um eine Übersetzung zu kümmern. Nur wenn die Belehrung dazu dient, das rechtliche Gehör zu gewähren – also in all den Fällen, in denen Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird –, sollte sie grundsätzlich in einer dem Betroffenen verständlichen Sprache erteilt werden. Dies gilt auch für die Schriftform.
Dies wird nun in Polizeistationen wie Bangkok, Pattaya oder Phuket auch überwiegend so gehandhabt, in ländlichen Regionen ist aber meist kein geeigneter Dolmetscher zur Stelle. Eine Unterzeichnung mit „gesehen, aber nicht verstanden“ führt nach unserem Wissen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot Ihrer Aussage vor einem Strafgericht und ist unseres Erachtens auch ein gefährliches Vorgehen. Wenn Sie in einem Strafverfahren als Beschuldigter angesehen werden, kontaktieren Sie auf jeden Fall einen Anwalt, damit sichergestellt wird, dass Ihnen zum einen rechtliches Gehör gewährt wird und dieses auch ordnungsgemäss zu Protokoll genommen wird.
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Leser fragen, wir antworten
Autor dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter: talk2us@asialawworks.com
Nur wenige in Thailand lebende Ausländer sowie Touristen kennen die Vorschriften, die im Alltag zu beachten sind. Ebenso unscharf ist das Bild über thailändische Gesetze und Gesetze europäischer Staaten, die bei einer zwischenmenschlichen Beziehung greifen.
Der FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären und Ausländern das Leben leichter machen. Leser können uns allgemein interessierende Fragen zusenden: per Post (siehe Seite 12), per Fax (038.300.261) oder per Email (redaktion@der-farang.com). Unser Ratgeber ersetzt kein persönliches Gespräch mit einem Juristen.
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