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Thailand Info · Ihr Recht im Alltag und Immigration
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
Recht im Alltag

Die neusten Visum Informationen

Die Deutsche Botschaft hat eine Telefonnummer, bei der man einen Termin für Visumbeantragung vereinbaren kann: 1900222343 (ohne 02 davor). Die Minute kostet 9 Baht und der Antragsteller, nicht der Einladende, muss seinen Namen angeben.

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Immigration will Ausländer vom "Papierkram" befreien

Pattayas Immigration will die Ausländer bei der Beantragung eines Jahresvisums vom "Papierkram" befreien. Nach einem Bericht der englischsprachigen "Pattaya Today" soll diese Regelung für alle Farang gelten, die mindestens drei Jahre in Thailand leben und seit dieser Zeit ein Jahresvisum besitzen. Auf den Punkt gebracht: Wenn im Büro der Immigration an der Soi 8 z. B. eine Kopie der Heiratsurkunde oder Geschäftsdokumente vorliegen, brauchen diese Unterlagen fünf Jahre lang nicht mehr einegreicht zu werden.

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Jahresvisum in Pattaya beantragen

Unabhängig vom Alter können Ausländer im Immigration-Büro an der Soi 8 ein Jahresvisum beantragen. Dazu brauchen sie lediglich ein Non-Immigrant-Visum und drei Millionen Baht. Dieser Betrag muss das ganze Jahr über auf einer staatlichen oder vom Staat kontrollierten Bank als Festgeld angelegt werden: Krung Thai, Government Savings Bank, Siam City Bank, Government Housing Bank, Bank of Agriculture and Agricultural Cooperatives und UOB Radanasin Bank. Möglich ist auch der Erwerb von Staatsanleihen. Nach Auskunft der Immigration werden regelmässige Überweisungen wie Renten und Pensionen angerechnet, sie können also von den 3 Millionen Baht abgezogen werden. Als Nachweis verlangt die Immigration das Bankbuch sowie eine vom Geldinstitut ausgefertigte Bestätigung. Kontrollen des Kontostandes nach Ausstellung eines Visums sind möglich. Eine Jahresdaueraufenthaltungsgenehmigung konnten bislang nur Ausländer beantragen, die mit Thais verheiratet oder über 50 Jahre sind oder eine legale Beschäftigung und eine Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten. Weitere Auskünfte geben die Beamten der Immigration.

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Einreise aus Malaysia , Visum beim thailändischen Konsulat in Kota Baru erhältlich

Ausländer können wieder zügig über Narathiwat nach Malaysia einreisen und sich beim thailändischen Konsulat in Kota Baru ein neues Visum besorgen. Allerdings müssen sie im Süden mit Anschlägen von Separatisten rechnen. Die Billig-Airline Thai AirAsia fliegt dreimal wöchentlich mit einer Boeing 737-400 von Bangkok nach Narathiwat. Das Hin- und Rückflugticket kostet rund 2.700 Baht. Wegen mangelnder Nachfrage hatte die Thai Airways International (Thai) den Flugbetrieb nach Narathiwat im Oktober eingestellt. Visareisende nach Kota Baru mussten nach Hat Yai fliegen und von dort den beschwerlichen Weg mit dem Auto oder Bus bis nach Kota Baru zurücklegen.

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Illegaler Aufenthalt in Thailand

Auf neue Richtlinien der Immigration (Einwanderungsbehörde) zur Behandlung von Ausländern, die sich in Thailand illegal aufhalten, weist die deutsche Botschaft in Bangkok hin: Danach sind Personen ohne Einreisenachweis oder ohne Reisedokumente sowie Ausländer mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis (Overstay) verpflichtet, sich bei der Immigration zu melden. Personen, bei denen das Einreisedatum nicht mehr feststellbar ist, müssen ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, alle anderen haben eine festgesetzte Strafgebühr zu entrichten. Die betroffenen Frauen und Männer sind verpflichtet, sich gegebenenfalls bei der Vertretung ihres Landes ein Reisedokument zu besorgen und müssen ein Flugticket für die Heimreise nachweisen. Die bisher übliche Begleitung durch Mitarbeiter der Immigration zum Flugplatz entfällt.

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Einreise deutscher Kinder

Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind im Visum eingetragen wird. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit

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Jahresvisum für Verheiratete 400.000 oder 40.000 Baht

Für mit einer Thai verheiratete Ausländer ändern sich im Juli die Modalitäten bei der Beantragung eines Jahresvisums. Antragsteller müssen dann auf einem Bankkonto 400.000 Baht oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland in Höhe von 40.000 Baht nachweisen (bislang reichten 200.000 bzw. 20.000 Baht). Über das Konto muss eine Bestätigung der Bank vorgelegt werden, für die Überweisung eine Bescheinigung des lokalen Geldinstitutes oder z. B. der Rentenanstalt oder Pensionskasse. Wenn der Ausländer legal arbeitet, entfallen das Bankkonto und die Überweisung. Dieser Personenkreis hat den Beamten in der Immigration an der Soi 8 eine Kopie des Work-Permits, einen Zahlungsnachweis über die Steuern 01 und 91 sowie den Arbeitsvertrag vorzulegen. Der Geldnachweis entfällt, weil ein in Thailand lebender Ausländer im Monat mindestens 50.000 Baht verdienen muss. Die neuen Geldsätze gelten ab 9. Juli und zwar für alle Antragsteller, also auch für jene, die bereits ein Jahresvisum besitzen.

Ein ausländisches Ehepaar kann, wenn beide Ehepartner mindestens 50 Jahre alt sind, gemeinsam ein Jahresvisum beantragen. Neben den üblichen Unterlagen muss das Paar eine englische Heiratsurkunde oder eine in Englisch übersetzte und von der Botschaft beglaubigte Urkunde vorweisen. Für das Ehepaar reicht eine Bankeinlage von 800.000 Baht (gemeinsames Konto) oder eine monatliche Auslandsüberweisung in Höhe von 65.000 Baht. Die beglaubigte Heiratsurkunde ist jedes Jahr bei der Beantragung einer weiteren Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.

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