Thailändische Wohnsitzbestätigung
Probleme beim Witwenrentenantrag für die Frau
Die mit einem Farang verheiratete Thai fühlt sich auf Lebenszeit versorgt, weil sie ja irgendwann die Rente ihres Mannes erbt. Über die Höhe dieser Versicherungsleistung nach dem Tod des Mannes besteht sehr häufig eine vollkommen abwegige Erwartung. Bevor aber nun der Versicherungsträger auch nur einen Euro locker macht, sind umfangreiche Fragen in dem Antrag auf Witwenrente bzw. Waisenrente zu beantworten, und dann heisst es erstmal warten.
Eine ganz wesentliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente und ggf. auch auf Waisenrente ist das grundsätzliche Zusammenleben mit dem Mann in häuslicher Gemeinschaft bis zum Zeitpunkt des Todes. Eine Frau, die von ihrem Mann getrennt lebt, hat schlechte Karten. Der Nachweis des Wohnsitzes kann zu ganz erheblichen Problemen führen, weil hier in Thailand kein wie in Europa übliches Meldewesen besteht. Frau und Kind sind namentlich im Hausbuch dokumentiert, so sie sich denn haben eintragen lassen. Mit etwas gutem Willen akzeptiert der Versicherungsträger diesen Nachweis, denn durch die Vorlage des Hausbuchs wird nur der Zeitpunkt der Eintragung amtlich dokumentiert und die liegt ggf. schon 20 Jahre zurück.
Auf den verstorbenen Ehemann gibt es in dem Hausbuch keinen Hinweis, und nun ist die Witwe in Beweisnöten. Wenn ein weitsichtiger Ehemann schon zu Lebzeiten einen Schriftwechsel mit dem Versicherungsträger geführt hat, dann gilt schon mal der Beweis des ersten Anscheins, denn auf den Briefen und Antworten stand die Wohnsitzadresse. Helfen kann auch die Immigration, all jene, denen ein jährliches Rentnervisum gewährt wurde, müssen ihren Wohnsitz alle 90 Tage bei der Immigration bestätigen. Da macht es dann auch nichts, wenn der Verstorbene zeitweilig aus persönlichen Gründen im Ausland war. Die Beamten der Immigration stellen gegen eine geringe Gebühr eine Bescheinigung ab dem Zeitpunkt aus, an dem der Farang erstmals das Jahresvisum beantragt hat. Ob gegen eine höhere Gebühr auch etwas anderes bescheinigt wird, haben wir noch nicht ausprobiert....
Nun gibt es eine ganze Anzahl hier lebender, verheirateter Rentner, die mit einer geringen Rente auskommen müssen, zu klein für die Gewährung des Jahresvisums und die auch nicht über das erforderliche Kapital auf der Bank verfügen. Diese Herren fahren entsprechend dem im Pass eingetragenen Visum periodisch mal eben über die Grenze und reisen dann wieder ein. Bedingt durch den Sachverhalt, dass sich dieser Personenkreis nie länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ist der Wohnsitz dieser Gruppe nicht nachweisbar. Und nun hat die Witwe wirklich Probleme.
Der Geschäftsführende Gesellschafter der SE-Consult Co., Ltd. schildert in unregelmässigen Zeitabständen Themen aus den Bereichen Bestattung, Rente, Nachlass, die für Residenten und Langzeiturlauber von Wichtigkeit sind. Die Hilfe bei der Antragstellung der Rente ist für die Witwe kostenlos!
Wer weitere Informationen haben möchte, wende sich bitte direkt an sec@loxinfo.co.th oder Tel. 038 734 817. |
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