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Thailand Info · Allgemeine Informationen über Thailand
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
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Aktuelle Thailand Infos und News

Immigration-Regelungen für Urlauber, Residenten und Geschäftsleute

Urlauber können bei Botschaften und Konsulaten ihres Heimatlandes unterschiedliche Visa beantragen – je nach geplanter Aufenthaltsdauer. Vor Ablauf des Visums besteht nach wie vor die Möglichkeit, in einem Büro der Immigration eine Verlängerung zu beantragen.

 

Visa-on-arrival:

Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können – vorausgesetzt, sie verfügen über ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 30 bzw. 15 Tagen - mit einem (noch mindestens sechs Monate) gültigen Pass ihre Einreisebewilligung bei der Einreise erhalten. Bei der Ankunft auf dem Flugplatz gibt`s ohne Gebühr ein 30-Tage-Visum, bei der Einreise auf dem Landweg sind es nur 15 Tage. Das Visa-on-arrival kann bei der Immigration um sieben Tage verlängert werden. Die Kosten betragen wie bei allen Visa-Arten 1.900 Baht.

 

Touristenvisum:

Für einen längeren Aufenthalt in Thailand kann bei Botschaften und Konsulaten ein Touristenvisum beantragt werden. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenhalt von ca. 60 Tagen pro Einreise (es können bis zu drei Einreisen beantragt werden), kann aber bei der Immigration um weitere 30 Tage verlängert werden.

 

Non-Immigrant-Visum:

Das ebenfalls nur von Botschaften und Konsulaten ausgestellte Non-Immigrant-Visum „O“ für eine oder zwei Einreisen ermöglicht ca. 90 Tage Aufenthalt pro Einreise. Es steht nur Geschäftsleuten, Angehörigen von thailändischen Staatsangehörigen und Personen, die älter als 50 sind, offen; es kann um weitere 7 Tage verlängert werden. Gestützt auf ein solches Non-Immigrant Visum kann nach der Einreise von der Immigration ein Jahres-Permit erteilt werden. Eine weitere Möglichkeit ist das ein Jahr gültige Non-Immigrant-Visum mit „Multiple Entries“. Damit kann man mehrmals aus- und einreisen. Auf die Erteilung eines solchen Visums besteht kein Anspruch.

 

Retirement-Permit:

Über 50-jährige Ausländer können ein Retirement-Permit beantragen, das aber nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Neben dem ausgefüllten Formblatt T.M. 7 mit einem aktuellen Foto müssen der Reisepass mit einem Non-Immigrant-Visum „O“ und Kopien der einzelnen Seiten, eine Bankbestätigung für ein Konto über mindestens 800.000 Baht und Kopien des Bankbuches oder eine Bestätigung über eine monatliche Rente von mindestens 65.000 Baht eingereicht werden. Möglich ist, das monatliche Einkommen mit dem auf einem Bankkonto stehenden Betrag zu verrechnen, wenn die Addition jährlich mindestens 800.000 Baht ergibt. Der Geldbetrag muss bei einem Neuantrag mindestens 60 Tage und bei den folgenden Visum-Anträgen mindestens 90 Tage zuvor auf einem Bankkonto eingezahlt worden sein. Ist im Bankbuch auch der Name der Frau eingetragen, muss eine Kopie der Heiratsurkunde beigelegt werden. Sicherheitshalber sollten von der thailändischen Frau unterzeichnete ID-Card und Hauspapiere mitgebracht werden.

 

Familien-Permit:

Neben den wie beim Retirement-Permit erforderlichen Dokumenten erwartet die Immigration bei einem Antrag auf ein Familien-Visum (für mit einer Thai verheiratete Ausländer) eine Kopie der ID-Card der Ehefrau, der Hauspapiere und der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss sich die Ehefrau bei der Antragstellung einem Interview stellen. Zudem kündigt die Behörde einen Hausbesuch an. Die Beamten lassen sich von thailändischen Nachbarn bestätigen, dass der Ausländer und seine Frau tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeinsam wohnen.

Verheiratete brauchen eine Bankbestätigung über einen Kontostand von mindestens 400.000 Baht oder eine Bestätigung über eine monatliche Rente von mindestens 40.000 Baht. Auch für dieses Visum können Rente und Geldbetrag auf einem Bankkonto zu 400.000 Baht addiert werden. Der Geldbetrag muss mindestens 90 Tage vor dem Visum-Antrag eingezahlt worden sein. Da die Genehmigung des Jahrespermits mehrere Monate dauert, muss der Antragsteller mit weiteren Kontrollen rechnen.

 

Business-Jahrespermit:

Wer in Thailand eine Arbeitsgenehmigung und ein Business-Jahrespermit erhalten möchte, muss mit einem auf einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland erhaltenen Non-Immigrant-Visum “B” einreisen. Das “B” gibt’s nur, wenn der Passinhaber nachweisen kann, dass ihn eine thailändische Firma als ausländische Fachkraft einstellt und ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung gestellt wird. Die Immigration erwartet verschiedene Geschäftsdokumente sowie Gehaltsbescheinigung und Steuererklärung.

Wichtig für Antragsteller ausserhalb Bangkoks: Da die Beamten der Immigration, so auch an der Soi 5 (Soi Post Office) in Pattaya-Jomtien, über das Retirement-Jahresvisum entscheiden, muss von den Dokumenten nur jeweils eine Kopie mitgebracht werden. Das gilt nicht für das Familienvisum und Business-Visum. Da über diese Anträge die Zentrale in Bangkok befindet, fordert die Immigration alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung bzw. Kopien.

 

Für alle Visa mit einer längeren Laufzeit gilt (nicht für Aufenthaltsgenehmigungen mit Multiple Entries): Wer in dieser Zeit aus- und wieder einreisen möchte, muss bei der Immigration für jede Einreise ein Re-Entry beantragen. Es gibt auch Multiple-Re-Entries. Wer das Re-Entry vergisst, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung. An der Grenze oder auf dem Flughafen gibt`s dann nur ein Visa-on-arrival.

 

Weitere Informationen im Internet unter: www.imm.police.go.th oder www.pattayaimmigration.org/ sowie telefonisch in Bangkok unter 02.287.3101 oder in Pattaya unter 038.252.750.

 
 
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