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Thailand Info · Allgemeine Informationen über Thailand
Letzte Aktualisierung: 07.02.2010
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Auswandern und Arbeiten

Wer nach Thailand auswandert, sollte auch wissen, was ihn erwartet

Tipps zum (Über-)Leben

Möchten Sie Ihren nächsten Lebensabschnitt in Thailand verbringen? Planen sie hier zu arbeiten? Die Übersiedlung erfordert genaues Wissen um die Lebenshaltungskosten z. B. in Pattaya, die Einreise- und Visabestimmungen, Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Firmengründung und den Umgang mit lokalen Behörden und Botschaften. Nur wer sich im Vorfeld intensiv mit seinem „gelobten Land“ befasst und seine Zukunft detailliert plant, wird fern der Heimat entscheidende Fehler vermeiden. Wer sich nicht gleich finanziell oder persönlich das Genick brechen will, hat heute reichlich Möglichkeiten, sich im Internet, bei Beratungsstellen oder beim Lesen von Fachbüchern zu informieren. Erste nützliche Hinweise gibt der FARANG. Und „Steuern in Thailand“ haben wir ein weiteres ausführliches gewidmet.

Immer mehr Ausländer suchen ihr privates und geschäftliches Glück in Thailand. Sie verlassen ihre Heimat, leben in den Tropen mit einer Thai zusammen, investieren ihr Erspartes in Immobilien oder gründen ein Geschäft. Viel später erst stellt der Farang fest, dass das Leben im Königreich nicht seinen Erwartungen und den Berichten in den Medien entspricht. Wer nach Thailand auswandert, sollte wissen, was auf ihn zukommt. Dann wird er entscheidende Fehler vermeiden können und sich nicht gleich finanziell oder persönlich das Genick brechen. Nützliche Hinweise für den neuen Lebensabschnitt gibt der FARANG. Ein ausführliches Kapitel ist dem Thema „Steuern in Thailand“ gewidmet.

1. Machen Sie das Auswandern nach Thailand nicht von einer zwischenmenschlichen Beziehung abhängig.

Liebe kann schnell erkalten, Routine und Gewohnheit lassen Sexualität nicht mehr spannend sein. Und Sie sollten damit rechnen, dass ihr(e) Thai- Partner/in ihnen eines Tages davonläuft (oder Sie die Trennung wollen).

2. Brechen Sie in ihrem Heimatland nicht alle Brücken ab, lassen Sie sich einen Rückweg offen.

Falls möglich, planen Sie erst einmal einen Ausstieg auf Zeit. Verkaufen Sie nicht gleich Ihre Immobilie, lösen Sie nicht ihre Bankkonten auf. Nach einem längeren Aufenthalt zur Probe werden Sie eher wissen, ob Thailand ihr gelobtes Land ist.

3. Kommen Sie mit einem ausreichenden Vermögen; stellen Sie einen Finanzplan für jedes Jahr auf.

Das Preis-Leistungsverhältnis ist in diesem Land im Vergleich zu Westeuropa immer noch hervorragend; wer aber auf europäischem Niveau leben möchte, braucht mehr Baht, als es ihm „gute“ Freunde in Pattaya weismachen wollen. Oder wollen Sie hier Ihr Dasein später als „Ballonfahrer“ fristen, Ihre Landsleute anbetteln oder womöglich von kleinen Betrügereien leben?

Immer mehr Ausländer zieht’s nach Thailand. Nicht nur der Strände wegen. Sie wollen in den Tropen ein Geschäft eröffnen oder hier ihren Lebensabend verbringen, weitere suchen eine neue Herausforderung.

4. Lassen Sie sich an Bars, von „guten“ Freunden sowie hilfsbereiten Landsleuten nicht gleich eine Immobilie aufschwatzen.

Sie sollten sich hier erst einleben und Monate oder gar Jahre später entscheiden, ob sie weiter zur Miete wohnen wollen oder ein Apartment oder Haus kaufen wollen. Denken Sie immer daran, dass Sie als Ausländer kein Grundstück erwerben können. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem verlässlichen Makler und Rechtsanwalt ausgiebig beraten, wie sie ihre Immobile erwerben und absichern können.

5. Sie können Ihr Geld problemlos in ein Geschäft investieren.

Doch Sie werden in der Regel das Geschäft mit einem Ausländer und thailändischen Partnern eröffnen. Selbst wenn Sie zu 100 Prozent der Kapitalgeber sind und sich Managing Director (Geschäftsführer) nennen, werden Sie nur bis zu 49 Prozent der Geschäftsanteile halten.

6. Um hier arbeiten zu können, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit).

In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, dieses Dokument zu erhalten. Die meisten Jobs sind ohnehin Thais vorbehalten. Und nur wenige Europäer finden eine gut bezahlte Stelle bei renommierten Unternehmen wie Siemens, Zürich-Versicherungen, Bayer, BMW oder Bilfinger-Berger. Wer ohne Genehmigung arbeitet, muss mit einer hohen Geldstrafe, der Ausweisung und einer Einreisesperre für viele Jahre oder gar lebenslang rechnen.

7. Denken Sie intensiv darüber nach, ob Sie wirklich eine Bar eröffnen wollen.

Sie könnten der 1.111. Investor in Pattayas Nachtleben sein und müssten dann mit allen Problemen und Schwierigkeiten leben: Dass Ihnen das Lokal nicht gehört (sondern ihrer thailändischen Freundin oder Frau), dass die Kassiererin täglich Geld unterschlägt, dass Polizeibeamte kräftig abkassieren, dass Sie sieben Tage in der Woche vor dem Tresen auf dem Hocker sitzen und den Vortrinker spielen. Die Risiken, Alkoholiker zu werden, pleite zu gehen und sich in einigen Jahren von der Botschaft in Bangkok ein Flugticket in die Heimat zu erbetteln, sind gross.

Ein Traum wird wahr: Leben und den Alltag geniessen unter tropischer Sonne.

8. Verlieren Sie ihre Zukunft nicht aus den Augen.

Haben Sie ausreichend Geld für ihren Lebensabend? Reichen Rente und/oder das Angesparte? Sind Sie ausreichend krankenversichert? Schon ein einziger Krankenhausaufenthalt kann den finanziellen Ruin bedeuten. Thailändische Krankenkassen nehmen Ältere nicht mehr auf, die meisten Versicherer setzen Frauen und Männer ab 70. Lebensjahr vor die Tür, auch schon vorher, wenn die Versicherung mehrfach in Anspruch genommen wird.

9. Sie sind in diesem Land nur Gast.

Die Einwanderungsbehörde kann Ihr Visum jederzeit widerrufen und Sie z. B. nach einer Straftat oder einem „Overstay“ (Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung) des Landes verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ein Touristen- (30 Tage), Non-Immigrant- (90 Tage), Jahres- oder Residence-Visum haben.

10. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf ihre thailändische Partnerin bzw. ihren thailändischen Freund.

Wenn es sich um Grundstück, Haus, Geschäft und Bankkonten handelt, berücksichtigen Sie, dass die Beziehung in die Brüche gehen kann. Zur Vorsorge sollte eine Rechtsberatung gehören und nicht der Rat von Bekannten und Trinkkumpanen. Sonst stehen Sie zum Schluss vor dem Nichts.

11. Lernen Sie die Landessprache.

In Pattaya gibt es stadtweit Sprachschulen, die Ihnen gegen eine nicht allzu hohe Gebühr den Einstieg in die thailändische Sprache in Wort und Schrift einfacher machen. Sie erleichtern sich den Umgang mit Behörden, Mitarbeitern und lokalen Geschäftsfreunden, vor allem aber das Zusammenleben mit Partnerin bzw. Partner.

12. Informieren Sie sich vor der Übersiedlung über dieses Land, seine Bevölkerung, die Kultur und die Gesetze.

Nur so werden Sie die Lebensphilosophie und die Mentalität der Thais tolerieren und ihre Gepflogenheiten beachten. Toleranz heisst: Rücksicht auf den anderen. Verständnis für den anderen. Jeden auf seine Weise leben lassen. Toleranz, die in zu vielen Farang-Thai-Beziehungen ein Fremdwort ist. Blutigen Anfängern werden Fehler sicherlich verziehen. Wer aber in Thailand sein privates und geschäftliches Glück finden möchte, sollte wissen, was ihn erwartet.

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Das sollten Sie wissen

In seiner Email stellt unser Leser W. Steidlinger wesentliche Fragen, die Ausländer vor ihrer Übersiedlung nach Thailand bewegen. Der Deutsche schreibt:

„Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet und möchte als Rentner in Zukunft meinen Lebensabend in Thailand verbringen. Sollte ich mich in Deutschland abmelden, würde der Krankenkassenschutz entfallen, was sich bei der medizinischen Versorgung in Thailand verschmerzen liesse. Gibt es eine thailändische Krankenversicherung für Ausländer oder nur die Möglichkeit als ‘Selbstzahler’? Wird die deutsche Rente im Falle eines dauerhaften Aufenthaltes in Thailand abgesenkt? Wie gestaltet sich die Aufenthaltserlaubnis? Ist es wirklich so, dass ich von Zeit zu Zeit ausreisen muss, um mein Visum zu verlängern?”

Ausländer sollten mit einem Non-Immigrant-Visum und einem Internationalen Führerschein einreisen. Nur mit einem Non-Immigrant-Visum gibt’s das Jahresvisum, der Internationale Führerschein erleichtert die Ausstellung einer thailändischen Lizenz. Dieser Ausweis im Format einer Scheckkarte wird von vielen Behörden als Pass-Ersatz anerkannt.

Mit einer Thai verheiratete Ausländer können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 400.000 Baht auf dem Konto einer Bank haben oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 40.000 Baht nachweisen.

Ausländer ab dem 50. Lebensjahr können ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens 800.000 Baht auf dem Konto einer Bank haben oder eine monatliche Überweisung aus dem Ausland von 65.000 Baht nachweisen.

Unabhängig von ihrem Alter können Ausländer ein Jahresvisum beantragen, wenn sie mindestens drei Millionen Baht auf dem Konto einer staatlichen oder vom Staat kontrollieren Bank nachweisen. Dieser Betrag muss das ganze Jahr angelegt sein. Regelmässige Überweisungen wie Renten und Pensionen können angerechnet werden.
Ausländer, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und ein Work Permit (Arbeitsgenehmigung) haben, können bei der Immigration ein Jahresvisum beantragen. Der Geldnachweis entfällt, weil der Antragsteller im Monat mindestens 50.000 Baht verdienen muss.

Wer kein Jahresvisum beantragen kann, dem bleiben nur das Transit-Visum (30 Tage Aufenthalt), das Tourist-Visum (60 Tage) oder das Non-Immigrant-Visum (90 Tage). Nach diesen Fristen gibt es bei der Immigration in der Regel gegen eine hohe Gebühr eine kurzfristige Verlängerung, dann aber muss der Ausländer ausreisen und sich im Ausland bei thailändischen Botschaften oder Konsulaten ein neues Visum besorgen. Einige Botschaften stellen auch ein Multiple-Entry-Visum aus, das zu mehreren Einreisen berechtigt.

Über den Krankenkassenschutz berichten wir unter „Tipps zum (Über-)-Leben”, Punkt 8. Eine medizinische Versorgung ist in Thailand wohl nur in einer kleinen Klinik oder in staatlichen Krankenhäusern preiswert, nicht aber bei einer privaten Behandlung in renommierten Krankenhäusern. Deshalb ist zumindest eine Krankenhausversicherung mit hoher Deckung dringend geboten.

Die personenbezogene, eigenerworbene Rente wird bei einem im Ausland lebenden Rentner nicht gekürzt. Mit einer Kürzung müssen nur Bezieher nach dem „Fremdrentengesetz” rechnen. Darüber informiert die zuständige Versicherungsanstalt.

Quelle: http://der-farang.com/

 
 
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