Führerscheinentzug und Fahrtraining
Strafpunkte für Verkehrssünder
Thailands Polizei plant eine Verkehrssünderkartei. Motorisierte sollen für Verkehrsvergehen, gestaffelt nach deren Schwere, Strafpunkte erhalten. Mitte Januar soll das Sys-tem in der Haupt- stadt Bangkok eingeführt und später auf alle Provinzen ausgedehnt werden.
Ein Fachausschuss hat den Punktekatalog erarbeitet. Strafpunkte wird es u.a. geben: Wer das Ampelrot missachtet (40 Punkte), wer sich auf der falschen Fahrbahnseite befindet, wer im Halteverbot parkt, wer Zebrastreifen missachtet.
Ab 60 Punkten darf die Polizei ein 90tägiges Fahrverbot aussprechen. Wiederholungstäter müssen mit einem Führerscheinentzug auf Lebenszeit rechnen.
Ausländer können ein Motorrad oder ein Auto nur lenken, wenn sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Polizei und weitere Behörden akzeptieren in diesem Land neben der thailändischen Lizenz auch einen Internationalen Führerschein. Die Fahrerlaubnis des Heimatlandes ist dagegen nichts wert.
Nicht nur Polizisten möchten eine gültige Fahrerlaubnis sehen. Wer ohne einen solchen Schein einen Unfall baut, muss damit rechnen, dass seine Versicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt.
Das sollten Sie wissen
In ihrem Kampf gegen disziplinloses Verhalten im Strassenverkehr und steigende Unfallzahlen hat die Regierung für die Verlängerung des Führerscheins schärfere Regeln erlassen. Bislang konnten Thais drei Jahre nach bestandener Führerscheinprüfung eine lebenslang gültige Lizenz erwerben. Künftig werden die Lizenzen nur noch auf fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Thais einen Sehtest und eine erneute Führerscheinprüfung bestehen. Das neue Gesetz sieht weiter vor, dass die Strassenverkehrsbehörde Verkehrsrowdys die Lizenz entziehen bzw. eine neue verweigern darf.
Strafpunkte bei Verkehrsvergehen
Mitte Januar wurde in Thailand ein Punktesystem für Verkehrsdelikte eingeführt. Um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer von dem neuen Gesetz in Kenntnis gesetzt werden, gab die thailändische Polizei folgende Information heraus:
Die 16 Hauptklauseln des Punktekatalogs sind in 4 Kategorien untergliedert, in denen zwischen 10 und 40 Strafpunkte gegen Fahrer verhängt werden, die sich etwas zuschulden kommen lassen.
Fahrer, die innerhalb eines Jahres zweimal oder mehrmals wegen des gleichen Vergehens aufgefallen sind, müssen an einem Fahrtraining teilnehmen. Jeder Fahrer, der mehr als 60 Punkte angesammelt hat, erhält ein Fahrverbot von 90 Tagen.
Die vier Kategorien beinhalten die folgenden 16 Klauseln:
Kategorie 1, Strafmass 40 Punkte
1.1 Wer die durchgezogene Linie vor einer Verkehrsampel, eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt
1.2 Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug fährt
1.3 Wer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt oder deren persönliches Eigentum beschädigt, an- schliessend nicht anhält, um Hilfe zu leisten, die Polizei nicht über den Unfall informiert, sondern Fahrerflucht begeht
1.4 Wer mit seinem Fahrzeug an Rennen auf öffentlichen Strassen teilnimmt
Kategorie 2, Strafmass 30 Punkte
2.1 Wer durch unsichere Fahrweise ein Verkehrsvergehen begeht
2.2 Gefährliches Fahren
2.3 Wer durch unnormale Fahrweise auffällt oder gegen die allgemein üblichen Verhaltensregeln im Strassenverkehr verstösst
2.4 Wer ein Fahrzeug ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer Menschen lenkt oder sogar deren Leben in Gefahr bringt
2.5 Wer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet
Kategorie 3,Strafmass 20 Punkte
3.1 Wer rücksichtslos den Randstreifen befährt, der offensichtlich nicht für den fliessenden Verkehr bestimmt ist
3.2 Überholen an Stellen, wo dies durch Verkehrsschilder verboten ist; rücksichtsloses Überholen auf stark befahrener Strasse; Überholen an Steigungen, bei Annäherung an eine Brücke oder Kurve und innerhalb 30 Metern vor einer Kreuzung oder ähnlichen Knotenpunkten.
3.3 Parken des Fahrzeugs am Strassenrand oder Strassenecken bei Dunkelheit oder eingeschränkten Sichtverhältnissen ohne die Warnblinkanlage einzuschalten oder transportable Blinklichter aufzu- stellen.
3.4 Taxifahrer, die sich weigern, unliebsame Passagiere zu akzeptieren
3.5 Taxifahrer, die ihre Fahrgäste auf offener Strasse aus dem Wagen weisen und die Weiterfahrt an ein bestimmtes Ziel verweigern, obwohl sie dem vorher zugestimmt haben
Kategorie 4, Strafmass 10 Punkte
4.1 Fahren in einer Weise, die den restlichen Strassenverkehr behindert
4.2 Fahren auf einem Fussgängerweg, ohne dies ausreichend rechtfertigen zu können |